Landratsamt Fürstenfeldbruck
Aktuelles
  • Bürgerservice08141-519 999

Pressemitteilungen

Corona: Stufe 3 für Schulen und Kitas bleibt bestehen bis vorerst 30.10.2020

22.10.2020

Das Landratsamt erklärt die Folgen der Anordnung der Maßnahmen der Stufe 3 durch das örtliche Gesundheitsamt im Benehmen mit der Schulaufsicht und in Abstimmung mit dem Jugendamt bei gleichzeitiger Aufhebung der Allgemeinverfügung vom 16.10.2020:

Wie bekannt hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck durch sein Gesundheitsamt die Maßnahmen der Stufe 3 des bayerischen Rahmenhygieneplans für die Schulen und Kindertagesstätten direkt gegenüber den Schulleiterinnen und Schulleitern und den Einrichtungsträgern im Benehmen mit den Schulaufsichtsbehörden und dem Jugendamt angeordnet. Wir haben diese Anordnung zu Ihrer Information dieser Pressemitteilung beigefügt.

Zeitgleich wurde die entsprechende Allgemeinverfügung des Landratsamts aus formaljuristischen Gründen aufgehoben – u.a. war über das Wochenende eine der Rechtsgrundlagen (§ 18 Absatz 3 IfSMVO) vom Freistaat gestrichen worden. Inhaltlich hat sich dadurch nichts geändert: die Anordnung der Maßnahmen gilt nach wie vor fort, nur in anderen „juristischen Gewändern“:

  • Die Maskenpflicht für die Schülerinnen und Schüler auch am Platz ist nunmehr in der neuen 7. IfSMVO des Freistaats Bayern geregelt: für eine 7-Tage-Inzidenz über 50 sieht diese eine Maskenpflicht auch am Platz für alle Klassen vor.
  • Durch direkte Anordnung des Gesundheitsamts gilt für die Schulen:
    1. Wiedereinführung des Mindestabstands von 1,5 Metern auch zwischen den Schülerinnen und Schülern in Unterrichtsräumen.
    2. Verpflichtung zum Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung für Lehrkräfte und sonstiges unterrichtendes Personal auch während des Unterrichts sowie für Personal der schulischen Ganztagesangebote und der Mittagsbetreuung.
    3. Soweit aufgrund der baulichen Gegebenheiten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bedeutet dies eine zeitlich befristete erneute Teilung der Klassen und ei-ne damit verbundene Unterrichtung der Gruppen im wöchentlichen oder täglichen Wechsel von Präsenz-und Distanzunterricht.
    4. Eine (etwaige) Notbetreuung ist eingeschränkt zulässig.
    5. Dies gilt auch für schulische Ganztagesangebote und Mittagsbetreuungen (Ziff. 9 des Rahmenhygieneplans Schulen).

Die angeordneten Maßnahmen finden sich im Rahmenhygieneplan Schulen, der den Schulen seit Schuljahresanfang vorliegt. Für die Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen in der Schule ist die Schulleitung zuständig.

Für die Kindertagesstätten gilt ein eingeschränkter Betrieb entsprechend der Stufe 3 des Drei-Stufen-Plans des Rahmenhygieneplans Corona für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogische Tagesstätten. Es erfolgt eine Reduktion nach Vorgaben des Gesundheitsamts in Abstimmung mit dem Jugendamt. Die Ausgestaltung des eingeschränkten Betriebs obliegt den Trägern.

Die Anordnung des Gesundheitsamts ist notwendig geworden, weil die Zahl der Infizierten ständig steigt und schon seit einiger Zeit über dem Schwellenwert von 50 liegt. Das Infektionsgeschehen kann nicht einem räumlich abgrenzbaren Bereich zugeordnet werden, es ist oft unklar, wo sich jemand angesteckt hat. Auch die Schulen und Kindertagesstätten sind vom hohen Infektionsgeschehen nicht ausgenommen. Derzeit (Stand 20.10.2020) sind etwa 20 Schulen und mindestens 12 Kindertagesstätten von Quarantänemaßnahmen aufgrund eines Corona-Falls in ihrer Einrichtung betroffen, Tendenz steigend.

Die Anordnung der Maßnahmen der Stufe 3 des Rahmenhygieneplans dient dem Ziel, einen möglichen Präsenzunterricht soweit wie es die räumlichen und personellen Kapazitäten der Schulen zulassen, aufrecht zu erhalten. Würde man abwarten, bis sich die derzeitige Entwicklung fortsetzt und sich die Fallzahlen an Schulen und Kindertagesstätten weiter erhöhen, bestünde die Gefahr, dass immer mehr Lehrer und Lehrerinnen bzw. Kindergartenpersonal wegen Quarantäne nicht für den Unterricht oder die Betreuung zur Verfügung stünden, und dass – bei starkem Ansteigen der Fallzahlen – ein Präsenzunterricht bzw. ein Offenhalten der Kitas nicht mehr vertretbar wäre. Dies soll nach Möglichkeit vermieden werden.

Die Maßnahmen, die bei einem Erreichen des Inzidenzwertes und entsprechendem Infektionsgeschehen angeordnet werden können, sind mindestens seit Schuljahresbeginn durch die entsprechenden Rahmenhygienepläne bekannt und konnten entsprechend vorbereitet werden. Die bereits im August erarbeiteten Konzepte mussten aber sehr schnell auf die aktuelle personelle Situation angepasst werden. Aufgrund von etwa Schwangerschaften, Erkrankungen oder auch Quarantänemaßnahmen ändern sich die Personalkapazitäten täglich.

Das Landratsamt hat auf das Erreichen und dann Überschreiten des Schwellenwertes abgewogen und verhältnismäßig reagiert: bevor die Maßnahmen der Stufe 3 in Gänze angeordnet wurden, gab es seit Ende September einzelne, auf die jeweilige Situation abgestimmte Maßnahmen hinsichtlich Schulen und Kitas. Diese haben aber nicht dazu geführt, dass das Infektionsgeschehen an den Schulen und Kindertagesstätten oder allgemein zurückgegangen wäre. Das differenzierte Vorgehen war somit an Grenzen gestoßen.

Die Fallzahlen haben eine Dimension erreicht, in der das Kontaktpersonenmanagement an seine Grenzen stößt. Auch aus diesem Grund ist schnelles Handeln erforderlich gewesen: Sollte die Kontaktpersonenermittlung und -Quarantäne nicht mehr zeitnah erfolgen können, ist eine schnellere weitere Ausbreitung des Coronavirus zu befürchten.

Anlage:
Mail an die Schulleitungen und Kitaträger

Zurück
nach oben