- Bürgerservice08141-519 999
Umschreibung von außerhalb ohne Kennzeichenwechsel - ohne Halterwechsel
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bei zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
Fahrzeugbrief (alt) mit Fahrzeugschein (alt) oder
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II. - Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder, Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II):
Fahrzeugschein (alt) oder Zulassungsbescheinigung Teil I - Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein oder Prüfbericht)
- Prüfbuch und Prüfbericht der Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer / IBAN
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
- Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
- Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister