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Aktuelles
Änderung BayBO
Mit Wirkung vom 01.09.2018 ist eine geänderte Fassung der Bayer. Bauordnung -BayBO- in Kraft getreten. Die Änderung hat zwar keine grundsätzliche Neufassung der BayBO zur Folge, sie betrifft jedoch eine Vielzahl von einzelnen Vorschriften. Die geänderten Vorschriften sind ab dem 01.09.2018 auch auf bereits eingereichte, jedoch noch nicht genehmigte Bauanträge anzuwenden. Die in der Praxis wesentlichste Änderung dürfte die Aufnahme der behördlichen Prüfungspflicht für die Einhaltung der Abstandsflächen nach Art. 6 BayBO auch im vereinfachten Genehmigungsverfahren nach Art. 59 BayBO sein.
Rauchwarnmelderpflicht für alle Wohnungen
Seit dem 01.01.2013 gilt die Rauchwarnmelderpflicht für neu errichtete Wohnungen. Zum 31.12.2017 endete auch die Frist zur Nachrüstung von Rauchwarnmeldern für alle übrigen Wohnungen.
Öffnungsz.
Bauamt
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt:
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 oder 844 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4
Öffnungszeiten
Telefonisch - für Terminvereinbarung bzw. Rückruf | |
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Mittwochs für Publikumsverkehr (Besprechungen und Telefonate) geschlossen, in unaufschiebbaren Fällen steht Ihnen unter Tel.-Nr. 08141/ 519 - 142 ein Ansprechpartner des Bauamtes zur Verfügung | |
Persönlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Kontakt
Bauamt
Referatsleitung Verwaltung | Irmgard Zach |
Telefon | 08141 519-512 |
Irmgard Zach | |
Referatsleitung Technik | Michael Pfeiffer |
Telefon | 08141 519-468 |
Michael Pfeiffer |
Die zuständigen Sachbearbeiter finden Sie hier.
Den aktuellen Verfahrensstand können Sie jederzeit unter Bauverwaltung Online abrufen.
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