Landratsamt Fürstenfeldbruck
Bau & Umwelt
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Gutachterausschuss und Grundstücksverkehr

Gutachterausschüsse für Grundstückswerte  sind selbständige, unabhängige Kollegialorgane, die zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen gebildet werden. Sie bestehen jeweils aus einem Vorsitzenden und weiteren ehrenamtlichen Gutachtern, die in Wertermittlungsfragen sachkundig und erfahren sein müssen. Unabhängige Gutachterausschüsse gibt es bei allen kreisfreien Städten und Landkreisen. Sie finden ihre gesetzlichen Grundlagen im Baugesetzbuch (§§ 192 ff BauGB).

Notare und Gerichte sind verpflichtet, dem Gutachterausschuss alle Kauf- und Erbbaurechtsurkunden über Immobilien und Beschlüsse über Zwangsversteigerungen zu übermitteln. Alle Urkunden werden statistisch erfasst und ausgewertet und gehen - soweit geeignet - unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen in die Kaufpreissammlung ein. Die Kaufpreissammlung ist unter anderem die unverzichtbare Grundlage für die Immobilienbewertung, die Ermittlung von Bodenrichtwerten und weiterer relevanter Daten.

Gutachterausschüsse in Bayern: www.gutachterausschuesse-bayern.de

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