Landratsamt Fürstenfeldbruck
Gutachterausschuss und Grundstücksverkehr
  • Bürgerservice08141-519 999

Landwirtschaftliche Pachtverträge

Werden landwirtschaftliche Pachtverträge abgeschlossen oder verändert, sind sie innerhalb eines Monats nach Unterzeichnung dem Landratsamt Fürstenfeldbruck anzuzeigen. Sie können die Pachtverträge im Bürgerservice-Zentrum oder beim Referat für öffentliche Sicherheit und Ordnung vorlegen, um dieser Pflicht nachzukommen. Nicht anzeigepflichtig sind
  • Landpachtverträge zwischen Ehegatten
  • Landpachtverträge zwischen Personen, die in gerader Linie verwandt sind.
  • Landpachtverträge zwischen Personen, die bis zum dritten Grad in der Seitenlinie verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert sind.
  • Verträge mit Pachtflächen unter zwei Hektar.
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