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Wertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt im Rahmen des gesetzlichen Auftrags auf Antrag kostenpflichtige Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Immobilien.
Antragsberechtigt sind i.d.R. Eigentümer, ihnen gleichgestellte Berechtigte, Inhaber anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilberechtigte, Gerichte und Behörden.
Die Gutachten werden in nichtöffentlicher Sitzung mit einer Mindestbesetzung von 3 Sachverständigen erstellt. Die Zusammensetzung wechselt von Fall zu Fall. Dem Ausschuss gehören meistens zwei ehrenamtliche und ein amtlicher Sachverständiger an.
Die Gutachten haben keine bindende Wirkung.
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 16 der Verordnung über die Gutachterausschüsse (GutachterausschussV) erhoben.
Kontaktbox
Öffnungsz.
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Landratsamt Fürstenfeldbruck - Gutachterausschuss und Grundstücksverkehr
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt :
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 oder 844 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Nachmittag nach Terminvereinbarung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter |
Kontakt
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Landratsamt Fürstenfeldbruck - Gutachterausschuss und Grundstücksverkehr
Leitung der Geschäftsstelle | Hr. Goss |
Mitarbeiter der Geschäftsstelle | Fr. Friedrichs Fr. Petrich Fr. Amann |
Telefon | 08141 519-339 |
Gutachterausschuss | |
Fax | 08141 519-219 583 |
Downloads
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Antrag für Bodenrichtwertauskunft
Antrag für Erstellung eines Gutachtens
Antrag für Auskunft aus der Kaufpreissammlung bebaute Grundstücke
Antrag für Auskunft aus der Kaufpreissammlung unbebaute Grundstücke
Senden Sie bitte den unterschriebenen Antrag per Fax oder Brief an den Gutachterausschuss.
Häufig gesuchte Informationen
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