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Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt im Rahmen des gesetzlichen Auftrags auf Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kostenpflichtige Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen, Erbbaurechten und sonstigen Rechten an Immobilien.
Antragsberechtigt sind in der Regel:
- Eigentümer
- Ihnen gleichgestellte Berechtigte
- Inhaber anderer Rechte am Grundstück
- Pflichtteilberechtigte
- Gerichte und Behörden
- Sonstige
Die Gutachten werden in nichtöffentlicher Sitzung mit einer Mindestbesetzung von 3 Sachverständigen erstellt und beschlossen.
Die Zusammensetzung wechselt von Fall zu Fall. Dem Ausschuss gehören meistens zwei ehrenamtliche und ein amtlicher Sachverständiger an.
Die Gutachten haben keine bindende Wirkung.
Für die Erstellung eines Gutachtens werden Gebühren und Auslagen gem. § 15 der Bayerischen Gutachterausschussverordnung (BayGaV) erhoben.
Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens
Gebühren der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck
Das Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom 01.07.2012 sieht für "Auskünfte aus der Kaufpreissammlung nach § 11 BayGaV über die Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB und über sonstige Daten für die Wertermittlung nach § 13 BayGaV" folgenden allgemeinen und neuen Gebührenrahmen vor:
"20 bis 350 € je übermittelten Vergleichswert aus der Kaufpreissammlung, je übermittelten Bodenrichtwert oder je übermitteltes wertermittlungsrelevantes Datum."
Es werden nur schriftliche Auskünfte erteilt.
Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Fürstenfeldbruck legt aufgrund des Kostenverzeichnisses folgenden Gebührenrahmen fest:
wertDaten | |
je Gebäudefaktor | 85,-- € |
Schriftliche Bodenrichtwertauskünfte | |
je Bodenrichtwert | 25,-- € |
Vergleichspreise aus der Kaufpreissammlung (nur für vereidigte oder zertifizierte Sachverständige) | |
je Vergleichspreis | 25,-- € |
Verpflichtungserklärung | 50,-- € |
Aktueller Geschäftsstellenbericht/ ältere Ausgaben (ab Berichtsjahr 2010) | 50,-- €/ 30,-- € |
Eine Änderung oder weitere Anpassung des Gebührenrahmens behält sich der Gutachterausschuss vor.
Der Gutachterausschuss behält sich ferner einen höheren Gebührenansatz vor, wenn der mit der Amtshandlung verbundene Verwaltungsaufwand und die Bedeutung der Angelegenheit für die Beteiligten das übliche Maß im Einzelfall erheblich übersteigt.