Landratsamt Fürstenfeldbruck
Räumliche Planung und Entwicklung
  • Bürgerservice08141-519 999

Überörtliche Planung

Landesplanung

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ist als oberste Landesplanungsbehörde für die Landesplanung in Bayern zuständig. Die oberste Landesplanungsbehörde erarbeitet das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Weitere Informationen zur Landesentwicklung in Bayern erhalten Sie hier. Das Landratsamt wird bei der Fortschreibung bzw. Änderung des Landesentwicklungsprogramms beteiligt und gibt eine Stellungnahme ab.

Regionalplan

Die Regionalplanung wurde vom Gesetzgeber den Gemeinden und Landkreisen, zusammengeschlossen zu regionalen Planungsverbänden, übertragen. Der Regionale Planungsverband München (RPV) ist der gesetzlich vorgesehene Zusammenschluss der Gemeinden, Landkreise und kreisfreien Städte der Planungsregion München (Region 14). Aufgabe des RPV ist insbesondere die Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans. Weitere Informationen zur Regionalplanung der Planungsregion erhalten Sie hier. Das Landratsamt wird bei der Erstellung von Fortschreibungen, Änderungen und bei der Neuaufstellung des Regionalplanes aktiv beteiligt. Der Landkreis nimmt auch an den regelmäßigen Sitzungsterminen des Regionalen Planungsverbandes München teil. Zu den formalen Verfahren der Fortschreibung, Änderung und Neuaufstellung des Regionalplanes gibt das Landratsamt seine Stellungnahme ab. Zudem ist der Entwurf des Regionalplanes entsprechend dem Bayerischen Landesplanungsgesetz bei den Landratsämtern auszulegen.

nach oben