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Einkommensorientierte Zusatzförderung
Bei neuen Sozialmietwohnungen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) wird zwischen Mieter und Vermieter die örtlich durchschnittliche Miete für neu geschaffenen Wohnraum vereinbart. Um eine für den Mieter zumutbare Miete zu gewährleisten, erhält dieser laufende Zuschüsse (Zusatzförderung), die den Unterschiedsbetrag zwischen der ortsüblichen Miete und der für ihn nach seinem Einkommen zumutbaren Miete ausgleichen. Spätere Änderungen des Einkommens können zu einer Anpassung der Zusatzförderung führen. Die Zusatzförderung können im Landkreis Fürstenfeldbruck nur Mieter der folgenden Wohnanlagen erhalten:
- 82140 Olching, Feursstr. 60 und 60 a (33 Wohneinheiten)
- 82256 Fürstenfeldbruck, Parsevalstr. 4 (12 Wohneinheiten)
- 82256 Fürstenfeldbruck, Senserbergstr. 1 (11 Wohneinheiten)
- 82194 Gröbenzell, Grünfinkenstr. 14 (14 Wohneinheiten)
Der Erstbezug der folgenden Wohnanlage folgt in Kürze:
- 82256 Fürstenfeldbruck, Cerveteristr. 2 a - 2 h (43 Wohneinheiten)
Nähere Ausführungen entnehmen Sie bitte unseren Informationen zur Einkommensorientierten Zusatzförderung
Öffnungsz.
Sozialer Wohnungsbau
Landratsamt FürstenfeldbruckMünchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt:
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 odr 844 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4 Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag | 8.00 – 12.00 Uhr |
Kontakt
Sachbearbeiter | N.N. |
Telefon | 08141 519-453 |
Fax | 08141 519-219726 |
Zimmer | A 318 |
Sachbearbeiter | Frau Rudolf |
Telefon | 08141 519-959 |
Fax | 08141 519-219726 |
Zimmer | A 318 |
Frau Rudolf |