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Abfallüberwachung
Ziel der Abfallgesetze ist es, Abfälle in erster Linie zu vermeiden, in zweiter Linie möglichst hochwertig zu verwerten und schließlich umweltgerecht zu beseitigen. Um diese Ziele zu erreichen, trifft das Abfallrecht eine Fülle von Regelungen, von denen hier nur die wichtigsten Teilbereiche zur Abfallentsorgung (im gewerblichen Bereich) aufgeführt sind.
Anzeige- und Erlaubnispflicht
Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV) regelt bundesweit die Anzeige- bzw. Erlaubnispflicht für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen.
Kontaktbox
Öffnungsz.
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Abfallrecht
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt :
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 oder 844 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4
Öffnungzeiten
Montag - Donnerstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Wir bitten Sie, Termine vorab telefonisch zu vereinbaren |
Kontakt
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Abfallrecht
Sachbearbeiterin | Frau Brosche |
Tel | 08141/519-907 |
Anja Brosche | |
Zimmer | A 139 |
Sachbearbeiter | Herr Zucht |
Tel | 08141/519-415 |
Peter Zucht | |
Zimmer | A 139 |
Fax | 08141/519-219897 |
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Häufig gesuchte Informationen
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