Landratsamt Fürstenfeldbruck
Naturschutz
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Pflanzen- und Tierschutz

Aufgabe der Unteren Naturschutzbehörde ist auch der Schutz heimischer Pflanzen- und Tierarten vor Neobiota, Neophyten, Neomyzeten und Neozoen.

Als "Neobiota" werden Organismen zusammengefasst, die in einem bestimmten Gebiet (z.B. in Deutschland) nicht einheimisch sind und die erst nach 1492 unter direkter oder indirekter Mithilfe des Menschen in dieses Gebiet gelangt sind und dort wild leben oder gelebt haben.

Nicht-heimische Pflanzenarten werden als "Neophyten", Pilzarten als "Neomyzeten" und Tierarten als "Neozoen" bezeichnet. Auch wenn die durch den Menschen verursachten Veränderungen der heimischen Fauna und Flora bis in die neolithische Epoche zurückreichen, hat das Ausmaß der Veränderung mit dem transkontinentalen Waren- und Personenverkehr eine völlig neue Größenordnung erreicht.

Das Jahr 1492 markiert symbolisch die seit der Entdeckung Amerikas verstärkten Fernhandelsbeziehungen, wodurch die Anzahl absichtlich oder unabsichtlich transportierter Pflanzen und Tiere sehr stark angestiegen ist. Arten, die bereits vor 1492 durch den Menschen in neue Gebiete gebracht wurden, werden als Archaeophyten oder Archaeozoen bezeichnet. Neobiota gelten als etabliert, wenn sie über mindestens 25 Jahre und/oder über 3 Generationen in dem entsprechenden Gebiet existieren. Werden diese Kriterien nicht erfüllt, so gelten Neobiota als unbeständig auftretend.

Eine Ausnahme stellen "regionale Neobiota" dar. Mit der Einschränkung des Bezugsgebietes auf politische Grenzen wird dem biogeografischen Verbreitungsmuster von Organismen nicht Rechnung getragen. So fällt z.B. der Aal nicht unter die oben angeführte Definition für Neobiota, da er in bestimmten Teilen des deutschen Bundesgebietes natürlich (= autochthon) vorkommt. Er ist aber in Lebensräumen außerhalb seines natürlichen Verbreitungsgebietes selbstverständlich als "nicht-bodenständige" Art (= allochthon) anzusprechen (z.B. im Neusiedler See). Das Areal einer Art ist durch natürliche Verbreitungsgrenzen (z.B. klimatische) oder Ausbreitungsbarrieren (z.B. Gebirge, Gewässer) festgelegt. Die Überwindung dieser Einschränkungen mit Hilfe des Menschen macht Arten zu Neobiota.

Invasive Arten

Zur Unterscheidung nach dem Grad der Beeinflussung der einheimischen Fauna und Flora durch Neobiota wird häufig der Begriff "invasiv" verwendet. Als invasiv gelten Neobiota, die in zumindest einem Biotoptyp so häufig vorkommen, dass eine Verdrängung heimischer Tier- oder Pflanzenarten belegt oder zu vermuten ist bzw. die räumliche Struktur des Lebensraumes markant verändert wird oder die Standortseigenschaften oder ökosystemare Prozesse langfristig verändert werden. Neben den invasiven Neobiota gibt es eine Reihe von Tier-, Pilz- und Pflanzenarten, die sich aktuell so stark ausbreiten, dass sie wahrscheinlich in einigen Jahren bis wenigen Jahrzehnten invasive Neobiota sein werden. Oft treten diese Neobiota in naturräumlich vergleichbaren Regionen benachbarter Länder schon invasiv auf, in Deutschland jedoch (noch) nicht. Diese Arten werden als potenziell invasive Neobiota bezeichnet.

Beispiele für invasive Neophyten

  • Ambrosia
  • Herkulesstaude, Riesenbärenklau
  • Indisches Springkraut
  • Sachalin-Knöterich
  • Kanadische Goldrute

Die Allergiepflanze Ambrosia und aggressive Baumschädlinge, wie der Asiatische Laubholzbockkäfer und der Citrusbockkäfer, werden von der Kreisfachberatung überwacht.

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