Landratsamt Fürstenfeldbruck
Wasserrecht
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Thermische Nutzung

Grundwasser-Wärmepumpen

Für die Benutzung des Grundwassers zum Betrieb einer Wärmepumpe mit weniger als 50 kJ/s benötigen Sie eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 70 Bayerisches Wassergesetz. Für die Erteilung dieser Erlaubnis ist die  Vorlage eines Gutachtens eines privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft nach Art. 65 BayWG in 2-facher Ausfertigung zwingend erforderlich.


Die Bohrungen für den Bau von Entnahme- und Versickerungsbrunnen sind im Übrigen nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz anzeigepflichtig  und mindestens 1 Monat vor Bohrbeginn dem Landratsamt Fürstenfeldbruck -Referat Umwelt- und Klimaschutz mitzuteilen. 

Für Wärmepumpenanlagen mit mehr als 50 kJ/s und Wärmepumpenanlagen in Wasserschutzgebieten ist das Wasserwirtschaftsamt München als amtlicher Sachverständiger für die Begutachtung zuständig. Die erforderlichen Antragsunterlagen werden dreifach benötigt.
 

Erdwärmesonden

Erdwärmesonden stellen vor allem in Gebieten mit großem Grundwasserabstand und schweren dichten Böden eine Alternative zu Grundwasser-Wärmepumpen dar. Umfassende Informationen zu dieser Thematik finden Sie im ''Leitfaden Erdwärmesonden in Bayern"  .

Sollten Sie eine Erdwärmesonde im Landkreis Fürstenfeldbruck errichten wollen, sind folgende wasserrechtlichen Antragsunterlagen beim Landratsamt Fürstenfeldbruck (Referat 61-3) in dreifacher Ausfertigungen vorzulegen:

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