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Erlaubnispflichten
Einzelne Gewerbezweige (siehe unten) dürfen nur ausgeübt werden, wenn vor Beginn der Geschäftstätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis erteilt wurde. Das Landratsamt prüft dabei neben der persönlichen und finanziellen Zuverlässigkeit weitere erforderliche Voraussetzungen, abhängig vom jeweiligen Gewerbezweig.
Zusammen mit dem Antrag sollten Sie deshalb jeweils ein Führungszeugnis sowie einen Gewerbezentralregisterauszug einreichen. Beide Auszüge müssen im Rathaus Ihrer Wohnsitzgemeinde in der Fassung "zur unmittelbaren Vorlage bei einer Behörde" beantragt werden. Juristische Personen benötigen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowohl für die juristische Person als auch für den oder die Geschäftsführer, ebenfalls in der Fassung "Zur Vorlage bei einer Behörde". Auch diese Auszüge sind jeweils bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Die Bearbeitung der Anträge ist gebührenpflichtig.
Wichtige Informationen erhalten Sie auch auf den Webseiten der Industrie- und Handeslkammer für München und Oberbayern sowie der Handwerkskammer Bayern.
Kontaktbox
Öffnungsz.
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Gewerbeamt
Landratsamt Fürstenfeldbruck,
Hans-Sachs-Str. 9
82256 Fürstenfeldbruck
zu erreichen mit der S-Bahn, Haltestelle Fürstenfeldbruck und den Buslinien 839, 840, 843, 847, 848 und 873, Haltestelle Hans-Sachs-Str.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
Nachmittag nach Terminvereinbarung mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter |
Kontakt
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Gewerbeamt
Sachbearbeiterin Gewerberecht | Frau Sonnendorfer |
Telefon | 08141 519-544 |
Telefax | 08141 519-892 |
Christine Sonnendorfer | |
Sachbearbeiter Gewerberecht | Herr Zimmermann |
Telefon | 08141 519-414 |
Telefax | 08141 519-892 |
Robert Zimmermann |
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Häufig gesuchte Informationen
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