Landratsamt Fürstenfeldbruck
Schülerbeförderung
  • Bürgerservice08141-519 999

Kostenfreiheit bis Klasse 10

Wir bitten, die Anträge nach erfolgter Schulanmeldung an der nächstgelegenen Schule umgehend mit Passfoto über die Schule beim Landratsamt Fürstenfeldbruck einzureichen.
Falls die gewählte Schule nicht die nächstgelegene Schule ist, muss die Nichtaufnahmefähigkeit der nächstgelegenen Schule belegt werden (Nachweis).

Grundsätzlich ist ein neuer Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs nötig bei:

  • Neueintritt in die Schule bzw. Schulwechsel
  • Änderung der Schülerdaten (z.B. Adress- oder Namensänderung)
  • Wechsel der Ausbildungsrichtung bzw. Sprachenfolge (Gymnasium) oder der Wahlpflichtfächergruppe (Realschule)

Rückgabe des personifizierten Fahrausweises:
Bei Wegfall der Beförderungsvoraussetzungen, insbesondere bei Austritt aus der Schule während des laufenden Schuljahres, ist der personifizierte Fahrausweis unverzüglich an das Landratsamt zurückzugeben. Bei einer verspäteten Rückgabe müssen die dem Landratsamt Fürstenfeldbruck entstandenen Kosten erstattet werden.

Grund- und Mittelschulen:
Für die kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler aus den jeweiligen Schulsprengeln zu den Grund- und Mittelschulen ist die Stadt oder Gemeinde, in der die Schülerin / der Schüler den gewöhnlichen Aufenthalt hat, zuständig.

Sonderpädagogische Förderschule:
Für die kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu folgenden Schulen ist der Landkreis Fürstenfeldbruck zuständig:

  • Zur Pestalozzi Schule in Fürstenfeldbruck
  • Zur Eugen-Papst-Schule in Germering

Die Schülereltern werden gebeten, sich wegen der kostenfreien Beförderung zunächst mit der jeweiligen Schule in Verbindung zu setzen. Die Schule legt dem Landratsamt Fürstenfeldbruck die Anträge gesammelt vor.

Weiterführende Schulen bis zur 10. Jahrgangsstufe:
Die notwendige kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis Fürstenfeldbruck haben, erfolgt zu folgenden nächstgelegenen öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Schulen:

  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform)
  • Wirtschaftsschulen
  • Berufsschulen (nur bei Vollzeitunterricht)

 

Antrag für die kostenfreie Schülerbeförderung

Zum Online-Antrag

 

NEU: 365-Euro-Ticket anstelle Schülermonatsticket Der Landkreis stellt ab dem Schuljahr 2021/2022 allen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern anstelle des Schülermonatstickets des MVV ein 365-Euro-Ticket zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler, die bisher ein Schülermonatsticket des MVV hatten, bekommen das neue Ticket automatisch in der ersten Schulwoche in der Schule ausgehändigt, ein Neuantrag ist nicht erforderlich. Die Gültigkeit endet jeweils zum 31.08. des Schuljahres.

 

Schülerbeförderung zu privaten Schulen:
Für staatlich genehmigte Privatschulen, die nicht staatlich anerkannt sind, kann keine Kostenfreiheit des Schulwegs gewährt werden.

Verlust- / Diebstahlsmeldung:
Um Nachteile bei Verlust / Diebstahl des ausgegebenen Fahrausweises zu vermeiden, ist dies unverzüglich dem Landratsamt Fürstenfeldbruck mitzuteilen.
Wird der Verlust rechtzeitig gemeldet, kann noch für den gleichen Monat ein personifizierter Fahrausweis ausgestellt werden. Andernfalls wird eine Fahrkarte ab dem Folgemonat des Verlustdatums ausgestellt.
Um das Abhandenkommen des Fahrausweises an das Landratsamt Fürstenfeldbruck zu melden, bitten wir Sie, die Verlust- / Diebstahlsmeldung von der Schule bestätigen zu lassen und an uns zu übersenden. Über das weitere Vorgehen werden Sie dann vom Landratsamt Fürstenfeldbruck schriftlich informiert.

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