- Bürgerservice08141-519 999
Arbeitnehmerüberlassung
Eine Möglichkeit zur Reduzierung von Kurzarbeit oder Vermeidung von Entlassungen
Systemrelevante Bereiche suchen derzeit teilweise dringend nach Arbeitskräften. Systemrelevant sind hierbei nicht nur das Gesundheitswesen, die Energieversorgung und die öffentliche Verwaltung, sondern u.U. im Kontext der Versorgung auch andere Bereiche, wie beispielsweise Lager und Logistik.
Auf der einen Seite gibt es Unternehmen mit nicht ausgelastetem Personal, auf der anderen Seite Betriebe, die dringenden Personalbedarf haben.
Die Arbeitnehmerüberlassung kann dazu dienen, Entlassungen bzw. Kurzarbeit zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Dies ist ggf. auch im Interesse Ihrer Belegschaft, um Gehaltsausfälle zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.
Arbeitnehmerüberlassungen (Verleihungen) sind grundsätzlich erlaubnispflichtig, jedoch gibt es Ausnahmen der Anzeige- und Erlaubnispflicht bei Entleihungen in systemrelevante Bereiche:
- Verleihungen zwischen Arbeitnehmern desselben Wirtschaftszweiges, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht
- Verleihungen zwischen Arbeitgebern (auch unterschiedlicher Branchen) bei gelegentlicher Überlassung (einmaliger Zeitraum von max. 3-6 Monate)
- „Kollegenhilfe“ zur Vermeidung von Kurzarbeit und Entlassungen für Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 12 Monaten. Hier ist eine schriftliche Anzeige erforderlich (jedoch keine Erlaubnis notwendig).
Hier steht Ihnen ein Informationsblatt zum Thema zur Verfügung. Eine Übersicht über die Soforthilfen finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Arbeitnemerüberlassung finden Sie auch unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/arbeitnehmerueberlassung.
Kontaktdaten Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Weilheim
Selbstverständlich berät Sie Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Weilheim gerne unter der Ihnen bekannten Durchwahl. Alternativ nutzen Sie die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555-20.
Öffnungsz.
Wirtschaftsförderung
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
Nutzen Sie umweltfreundliche Verkehrsmittel für die Anfahrt:
Ab Haltestelle Landratsamt mit
Bus 815 oder 844 von und zur S4
Bus 825, 839, 840 zur S4
Öffnungszeiten Die Besucher erreichen ihren gewünschten Ansprechpartner zuverlässig dann, wenn sie innerhalb dieser Zeiten einen Termin vereinbaren:
Montag - Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |
Montag - Donnerstag | 13.00 - 16.00 Uhr |
Kontakt
Leitung | Barbara Magg |
Telefon | 08141 519-248 |
Mitarbeiterin | Nicole Engelhart |
Telefon | 08141 519-127 |
Mitarbeiterin | Daniela Meßmer |
Telefon | 08141 519-310 |
Fax | 08141 519-582 |
Wirtschaftsförderung |
Downloads
Fachkraftsicherung: Endbericht zur Unternehmensbefragung 2016Präsentation zur Unternehmensbefragung 2016Endbericht zur Mütterbefragung 2014Präsentation zur Mütterbefragung 2014Endbericht zur Unternehmensbefragung 2013
Kultur- und Kreativwirtschaft: Flyer Fakten und InformationenStudie zur Kultur- und Kreativwirtschaft im Landkreis Fürstenfeldbruck