Landratsamt Fürstenfeldbruck
Newsletter April 2020
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Arbeitnehmerüberlassung

Eine Möglichkeit zur Reduzierung von Kurzarbeit oder Vermeidung von Entlassungen

Systemrelevante Bereiche suchen derzeit teilweise dringend nach Arbeitskräften. Systemrelevant sind hierbei nicht nur das Gesundheitswesen, die Energieversorgung und die öffentliche Verwaltung, sondern u.U. im Kontext der Versorgung auch andere Bereiche, wie beispielsweise Lager und Logistik.

Auf der einen Seite gibt es Unternehmen mit nicht ausgelastetem Personal, auf der anderen Seite Betriebe, die dringenden Personalbedarf haben.

Die Arbeitnehmerüberlassung kann dazu dienen, Entlassungen bzw. Kurzarbeit zu vermeiden oder zumindest zu reduzieren. Dies ist ggf. auch im Interesse Ihrer Belegschaft, um Gehaltsausfälle zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten.

Arbeitnehmerüberlassungen (Verleihungen) sind grundsätzlich erlaubnispflichtig, jedoch gibt es Ausnahmen der Anzeige- und Erlaubnispflicht bei Entleihungen in systemrelevante Bereiche:

  • Verleihungen zwischen Arbeitnehmern desselben Wirtschaftszweiges, wenn ein für den Entleiher und Verleiher geltender Tarifvertrag dies vorsieht
  • Verleihungen zwischen Arbeitgebern (auch unterschiedlicher Branchen) bei gelegentlicher Überlassung (einmaliger Zeitraum von max. 3-6 Monate)
  • „Kollegenhilfe“ zur Vermeidung von Kurzarbeit und Entlassungen für Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 12 Monaten. Hier ist eine schriftliche Anzeige erforderlich (jedoch keine Erlaubnis notwendig).

Hier steht Ihnen ein Informationsblatt zum Thema zur Verfügung. Eine Übersicht über die Soforthilfen finden Sie hier.

Weitere Informationen zur Arbeitnemerüberlassung finden Sie auch unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/arbeitnehmerueberlassung.

 

Kontaktdaten Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Weilheim
Selbstverständlich berät Sie Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in im Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit Weilheim gerne unter der Ihnen bekannten Durchwahl. Alternativ nutzen Sie die kostenfreie Service-Rufnummer  0800  4 5555-20.

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