Landratsamt Fürstenfeldbruck
Aufenthaltsrechtliche Begleitung Asylbewerber
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Aufenthaltsgestattung

Was ist eine Aufenthaltsgestattung? Einem Ausländer, der um Asyl nachsucht, ist zur Durchführung des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet kraft Gesetz gestattet. Hierüber wird eine Bescheinigung ausgestellt, die sogenannte "Aufenthaltsgestattung". Die Aufenthaltsgestattung wird in der Regel bei der Zentralen Anlaufstelle ausgestellt, die den Asylantrag entgegen nimmt, in Ausnahmefällen auch bei der zuständigen Ausländerbehörde, die in der Zuweisungs- bzw. Umverteilungsentscheidung genannt ist. Nach einer Zuweisung bzw. Umverteilung muss bei der neuen zuständigen Ausländerbehörde die in der Aufenthaltsgestattung eingetragene Wohnsitzauflage geändert werden. Dies gilt auch für eingetragene Auflagen und Bedingungen, z.B. hinsichtlich der Arbeitsaufnahme und der Bewegungsfreiheit.
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