Landratsamt Fürstenfeldbruck
Aufenthaltsrechtliche Begleitung Asylbewerber
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Duldung

Was ist eine Duldung? Eine Duldung ist kein Aufenthaltstitel. Mit der Duldung wird eine angekündigte Abschiebung zeitweilig ausgesetzt, z. B. nach Ablehnung eines Antrags auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder nach Erlass eines Ausweisungsbescheides. Die vorübergehende Aussetzung einer Abschiebung ist vorgesehen in Fällen, in denen die Abschiebung aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht möglich ist. Auch dringende humanitäre oder persönliche Gründe oder erhebliche öffentliche Interessen können die vorübergehende Ausstellung einer Duldung rechtfertigen.
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