Landratsamt Fürstenfeldbruck
Aufenthaltstitel
  • Bürgerservice08141-519 999

Wichtige Hinweise

Bitte überprüfen Sie regelmäßig (besonders bei Planung einer Auslandsreise)

  • Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels (Aufenthaltserlaubnis)
  • Die Gültigkeit Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT - Karte)
  • Die Gültigkeit Ihres Nationalpasses oder Passersatzdokumente

Bei Ablauf Ihres Aufenthaltstitels oder Ihres eAT vereinbaren Sie bitte rechtzeitig einen Termin zur Verlängerung (mindestens 8 - 10 Wochen vor Ablauf). Bei hohem Kundenaufkommen kann sich eine längere Wartezeit auf einen Termin zur Vorsprache ergeben. Außerdem dauert der Herstellungsprozess bei der Bundesdruckerei 4 – 6 Wochen

 

ACHTUNG:

 

  • Ein unbefristeter Aufenthaltstitel (Niederlassungserlaubnis) behält unabhängig vom Ablauf der eAT-Karte ihre Gültigkeit. Eine Niederlassungserlaubnis enthält keine Auflagen (z.B. Bindung an Arbeitgeber oder Wohnsitzauflage).

 

  • Ob eine Auslandsreise, mit abgelaufener Gültigkeit der eAT-Karte und einer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis (befristet oder unbefristet) möglich ist, ist abhängig von den jeweiligen Ein- und Ausreisebestimmungen des Ziellandes. Informieren Sie sich daher in derartigen Fällen bei Ihrem Reiseveranstalter, der Fluglinie und den zuständigen Sicherheitsbehörden.

 

  • Zur Verlängerung oder Neuausstellung Ihres Nationalpasses wenden Sie sich bitte an Ihre nächstgelegene konsularische Vertretung (Konsulat/Botschaft).

 

Persönliche Vorsprachen sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitte setzen Sie sich zu diesem Zweck rechtzeitig mit dem Ausländeramt telefonisch (08141/519-5656) oder per Email (auslaenderamt@lra-ffb.de) in Verbindung.

 

Geben Sie bei Ihren Anfragen bitte immer den Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum der betreffenden Person, eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an und nennen uns kurz Ihr Anliegen. Aufgrund vieler Kundentermine ist die telefonische Erreichbarkeit unserer Sachbearbeiter nur eingeschränkt möglich. Gerne können Sie uns per Mail kontaktieren oder sich Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr an unsere Hotline Telefon: 08141/519 – 5656 wenden.

 

Für die Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis ist ab einem Alter von 6 Jahren  auch die persönliche Anwesenheit von Kindern erforderlich.

 

Haben Sie die Verlängerung Ihrer befristeten Aufenthaltserlaubnis beantragt, kann im Regelfall und gegen Gebühr eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden, falls dies erforderlich ist. Hierzu beraten Sie unsere Sachbearbeiter.

 

Wurde Ihr elektronischer Aufenthaltstitel von der Bundesdruckerei fertiggestellt, erhalten Sie ein erstes Schreiben mit welchem Sie lediglich informiert werden, dass der Aufenthaltstitel gedruckt und an die Ausländerbehörde versandt wurde.

 

In einem zweiten Schreiben teilt Ihnen die Ausländerbehörde mit, wann und wo Ihre Dokumente zur Abholung bereit liegen. Sie oder eine bevollmächtigte Person können nun den Aufenthaltstitel unter Vorlage dieses Schreibens abholen.

 

Bitte beachten Sie die Zusatzbestimmung Ihres Aufenthaltstitels, bspw. Beschränkungen zur Erwerbstätigkeit oder des Wohnsitzes. Änderungen müssen Sie vorab mit der Ausländerbehörde abklären. Fragen hierzu beantworten Ihnen gerne unsere Sachbearbeiter. Auch hier erreichen Sie uns am besten per e-Mail.

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