Landratsamt Fürstenfeldbruck
Visum zur Einreise
  • Bürgerservice08141-519 999

Besucher-/Schengenvisum (kurzfristiger Aufenthalt von maximal 90 Tagen)

Ein Besucher/Schengen-Visum wird bei der deutschen Botschaft im Heimatland beantragt. Über den Antrag entscheidet die deutsche Botschaft nach eigenem Ermessen ohne die Beteiligung der Ausländerbehörde. Grundlagen für eine positive Entscheidung sind unter anderem:

  • Der Reisezweck nach Deutschland muss plausibel und nachvollziehbar sein.
  • Lebenshaltungs- und Reisekosten müssen durch eigenes Vermögen oder Einkommen gesichert sein. Möglicherweise wird eine Sicherheitsleistung in bar verlangt. (Es kann auch eine in Deutschland lebende Person eine Verpflichtungserklärung als Nachweis der Sicherung des  Lebensunterhalts abgeben.)
    Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung wenden Sie sich bitte an das Bürgerservice-Zentrum im Landratsamt Fürstenfeldbruck (Münchner Straße 32).
    Weitere Infos und Antragsunterlagen finden Sie auf den folgenden Seiten: Bürgerservice-Zentrum  – unter dem Stichpunkt Ausländerwesen und  https://forms.lra-ffb.de/frontend-server/form/provide/1610/
  • Es liegt eine für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültige Reisekrankenversicherung (Mindestdeckungssumme 30.000 €) vor.
  • Rückkehrwille nach Ablauf des Visums ist klar erkennbar vorhanden.

 

Es empfiehlt sich in jedem Fall, sich vorab bei den jeweiligen Auslandsvertretungen der Herkunftsländer über die Voraussetzungen der Erteilung eines Touristen-Visums zu erkundigen. Diese können je nach Herkunftsland sehr voneinander abweichen. Die Verlängerung eines Touristen-Visums ist nicht möglich.

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