Landratsamt Fürstenfeldbruck
Visum zur Einreise
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Visum für dauerhaften Aufenthalt

Zur Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist für Nicht-EU-Bürger ein Visum erforderlich, wenn ein dauerhafter Aufenthalt  (über drei Monate hinaus)  beabsichtigt ist. Nur wenn die Einreise mit dem richtigen Visum erfolgt, ist eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis möglich. Ein Einreisevisum ist bei der Deutschen Botschaft im Heimatland zu beantragen.


Unabhängig von der beabsichtigten Aufenthaltsdauer ist ein Einreisevisum erforderlich, wenn eine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll (Visum zur Arbeitsaufnahme/Arbeitsvisum).

Seit 01.01.2016 gelten für Angehörige der Westbalkanstaaten Bosnien-Herzegowina, Serbien, Albanien, Mazedonien, Kosovo, Montenegro unter bestimmten Voraussetzungen vereinfachte Bedingungen zur Arbeitsaufnahme in Deutschland. Eine generelle Befreiung von der Visumspflicht gilt nur für EU-Bürger sowie für Staatsangehörige von  Australien,  Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea (Südkorea), Neuseeland und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Ungeachtet dieser Hinweise gelten die Informationen der deutschen Auslandsvertretungen im jeweiligen Heimatland. Vor Reiseantritt wird in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen deutschen Auslandsvertretung empfohlen.

Die Ausländerbehörde im Landratsamt Fürstenfeldbruck prüft die von den deutschen Auslandsvertretungen übersandten Visaanträge, unter Beteiligung weiterer zuständiger Stellen, z.B. die Agentur für Arbeit, Familienangehörige, Bildungs-Institute und Gastgeber. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen für die Erteilung eines Einreisevisums  sendet die Visastelle die  Entscheidung an die Auslandsvertretungen zurück.

Das Visum erteilt die deutsche Botschaft im Herkunftsland. Dieses muss persönlich vom Antragsteller abgeholt werden.

Ein Visumsantrag ist insbesondere erforderlich bei:

- Arbeitsaufnahme, Au-Pair-Aufenthalt     

- Familiennachzug                                              

- Studium, Sprachkurs, Ausbildung           

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