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Namensänderungen
Das Namensrecht ist durch das Bürgerliche Gesetzbuch umfassend geregelt. Daneben gibt es spezielle Vorschriften im Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch, im Transsexuellengesetz und im Minderheiten-Namensänderungsgesetz.
Für Namensänderungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist das örtlich zuständige Standesamt der richtige Ansprechpartner.
Steht nachweislich ein falscher Name in einer deutschen Personenstandsurkunde, kann beim Standesamt vorrangig eine Berichtigung beantragt werden. Bei einfachen Schreibfehlern kann das Standesamt die Berichtigung selbst durchführen. Bei komplexeren Sachverhalten ist eine Anordnung der Berichtigung durch das zuständige Amtsgericht München erforderlich (s. hierzu auch "Standesamtsaufsicht").
Mit der Einführung des neuen Personalausweises zum 01.11.2010 wurde im Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis als Nebenregelung beschlossen, dass Künstlernamen im Personalausweis und Reisepass wieder eingetragen werden können. Die Regelung gilt auch für Ordensnamen. Bei Künstlernamen, Ordensnamen, Pseudonymen und sonstigen Beinamen, die willkürlich gewählt und jederzeit ablegbar sind, handelt es sich zwar um keine echten Namen im Rechtssinn. Künstlernamen sind aber wie der bürgerliche Namen Objekte des Namensschutzes. Sie können auch dann zur Unterschrift verwendet werden, wenn das Gesetz Schriftform vorsieht.
Eine behördliche Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz kommt nur in Betracht, wenn keine andere Möglichkeit der Namensänderung besteht und ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt.
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Öffnungsz.
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Personenstands- und Namensänderungsbehörde
Landratsamt Fürstenfeldbruck
Industriestr. 10 (3. OG)
82256 Fürstenfeldbruck
zu erreichen mit der S-Bahn, Haltestelle Buchenau und den Buslinien 836 und 840 Haltestelle Industriestraße
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
Kontakt
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Personenstands- und Namensänderungsbehörde
Schbearbeiter | Tobias Fuchs |
Telefon | 08141 519-483 |
Telefax | 08141 519219-483 |
standesamtsaufsicht@lra-ffb.de |
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