Landratsamt Fürstenfeldbruck
Personenstands-, Melde- und Passrecht
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Standesamtsaufsicht

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck übt als untere Standesamtsaufsicht die Fachaufsicht über die Standesämter in den Städten und Gemeinden des Landkreises aus. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben werden die Standesämter durch die Standesamtsaufsicht unterstützt. Die Standesbeamtinnen und Standesbeamten sind hierbei an Weisungen nicht gebunden. Die Führung der Standesämter wird von der unteren Standesamtsaufsicht regelmäßig überprüft. Beurkundungen eines Personenstandes dürfen nur von den Standesbeamtinnen und Standesbeamten in den örtlichen Standesämtern vorgenommen werden. Fragen zu Beurkundungen einer Geburt, einer Eheschließung, Lebenspartnerschaften oder eines Todesfalles sind deshalb an das örtliche Standesamt zu richten. Besondere Vorgänge werden der unteren Standesamtsaufsicht von den Standesämtern zur Prüfung vorgelegt, sofern das Standesamt nicht von der Vorlagepflicht befreit ist. Hierzu zählen insbesondere
  • Ausländische Entscheidungen eines Gerichts oder einer Behörde eines Staates außerhalb der Europäischen Union, dem beide Ehegatten zur Zeit der Entscheidung ausschließlich angehört haben, sofern keiner der Ehegatten außerdem Deutscher war oder als heimatloser Ausländer oder Asylberechtigter oder ausländischer Flüchtling dem deutschen Recht unterstand (Heimatstaatenentscheidung)
  • Ausländische Entscheidungen in Lebenspartnerschaftsangelegenheiten
  • Nachbeurkundung von Geburten und Sterbefällen im Ausland
  • Erteilung, Führung und Änderung von Namen mit Bezug zu ausländischem Recht
  • Vaterschaftsanerkennungen mit Bezug zu ausländischem Recht.
Außerdem leitet die untere Standesamtsaufsicht Berichtigungsanträge sowie Zweifelsfallvorlagen nach den Bestimmungen des Personenstandsgesetzes nach Vorprüfung an das zuständige Amtsgericht München weiter. Im Notfall kann die untere Standesamtsaufsicht die Wahrnehmung der Geschäfte eines Standesamtes einem anderen Standesbeamten übertragen. Schließlich berät das Landratsamt Fürstenfeldbruck als Fachaufsicht der Melde-, Pass- und Personalausweisbehörden des Landkreises Fürstenfeldbruck vor allem auch die Ämter in den Gemeinden und Städten des Landkreises und führt Bußgeldverfahren bei Verstößen gegen melde-, pass- und personalausweisrechtliche Vorschriften durch.
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