- Bürgerservice08141-519 999
Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit
Da die deutsche Staatsangehörigkeit bei Erwerb einer ausländischen Nicht-EU-Staatsangehörigkeit kraft Gesetz verloren geht, besitzt die Entlassung kaum noch praktische Relevanz. In seltenen Fällen kann ein ausländischer Staat vor der Einbürgerung in seinen Staatsverband die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit verlangen.