Landratsamt Fürstenfeldbruck
Allgemeines Staatsangehörigkeitsrecht
  • Bürgerservice08141-519 999

Verzichtserklärung

Besteht neben der deutschen Staatsangehörigkeit auch die Staatsangehörigkeit eines weiteren von Deutschland anerkannten Staates, kann auf die deutsche Staatsangehörigkeit verzichtet werden, wenn der Besitz der deutschen und der anderen Staatsangehörigkeit(en) nachgewiesen ist. Daneben werden Nachweise zum Familienstand und zum Wehrdienst benötigt. Je nach Sachverhalt kann die Vorlage weiterer Nachweise erforderlich sein. Die Antragstellerin oder der Antragsteller erhält bei erfolgreichem Verfahren eine Verzichtsurkunde.
nach oben