Landratsamt Fürstenfeldbruck
Finanzielle Unterstützung
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Wirtschaftliche Jugendhilfe

In einer Behörde gehören oft rechtliche und finanzielle Angelegenheiten zu den Angeboten dazu. Wir erledigen diese Aufgaben bei den Angeboten, die Sie von uns erhalten. Bei bestimmten Hilfen müssen die Eltern einen Kostenbeitrag bezahlen, der von uns berechnet wird. Das ist der Fall, wenn Kinder teilweise oder komplett außerhalb der Familie betreut werden. Wir beraten Sie gerne dazu.
Außerdem kümmern wir uns um die Bezahlung der Hilfen, die Träger und Einrichtungen für unsere Kinder leisten.

 

Wir kümmern uns um…….

  • die rechtliche Abwicklung und Ausgestaltung von Einzelhilfen,
    wie Bewilligung von Jugendhilfemaßnahmen, Klärung der Zuständigkeiten und Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber anderen Leistungsträgern.
  • die Kostenübernahme für Hilfe zur Erziehung und Eingliederungshilfe bei Unterbringung in Heimen und Pflegefamilien.
    Das Jugendamt übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für Hilfen zur Erziehung und für Leistungen der Eingliederungshilfe für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige.
  • die Auszahlung des Pflegegeldes für Pflegekinder.
    Wenn Pflegeeltern ein Pflegekind aufnehmen, haben sie nach Anerkennung durch das Jugendamt Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld. Die Höhe des Pflegegeldes ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt.
  • die Berechnung des Kostenbeitrags der Eltern bei Unterbringung ihres Kindes in einem Heim oder einer Pflegefamilie.
    Bei diesen Hilfen wird ein sogenannter Kostenbeitrag von den Eltern erhoben, der sich nach deren Einkommen richtet.
  • die Bearbeitung der Einnahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe.
    Mögliche Einnahmen der Wirtschaftlichen Jugendhilfe sind neben dem o.g. Kostenbeitrag der Eltern auch sogenannte Ersatzleistungen wie Waisenrente, Berufsausbildungsbeihilfen und Ausbildungsförderung.

Bei teilstationären Hilfen nimmt das Kind oder der Jugendliche mehrere Stunden pro Tag eine notwendige Hilfe oder Unterstützung in Anspruch, damit eine entsprechende Erziehung oder Entwicklung gefördert oder gewährleistet wird. Das kann beispielsweise der Besuch einer heilpädagogischen Tagesstätte sein.
Die Erforderlichkeit der Hilfe wird von den sozialpädagogischen Mitarbeitern geprüft. Wir sind Ansprechpartner im wirtschaftlichen und finanziellen Bereich (Kostenübernahme, Kostenbeteiligung der Eltern bei entsprechendem Einkommen).

 

Aufgaben bei ambulanten Hilfen

Bei ambulanten Hilfen erhält die Familie Unterstützung bei Erziehungsfragen, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Zudem können Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt und auf dem Weg zur Verselbstständigung begleitet werden.

Die Erforderlichkeit der Hilfe wird von den sozialpädagogischen Mitarbeitern geprüft. Wir sind Ansprechpartner im wirtschaftlichen und finanziellen Bereich.

 

Bewilligung einer Legasthenie- und Dyskalkulietherapie

Bei einer diagnostizierten Legasthenie bzw. Dyskalkulie können Kinder und Jugendliche im Rahmen der Eingliederungshilfe Unterstützung durch das Jugendamt erhalten. Die Erforderlichkeit der Hilfe wird mittels § 35a SGB VIII Gutachten (Feststellung der seelischen Behinderung), Elternfragebogen, Zeugnissen und Stellungnahme der Schule geprüft.

 

Den Antrag für eine Legasthenie- und/oder Dyskalkulietherapie finden Sie unter: https://forms.lra-ffb.de/frontend-server/form/provide/4606/

 

Beantragung einer Weiterbewilligung der Legasthenie- und/oder Dyskalkulietherapie

Zur Prüfung, ob eine Weiterbewilligung der Therapie-Maßnahme erforderlich ist, sind ein aktuelles Zeugnis, eine aktuelle Stellungnahme der Schule sowie ein formloser Antrag beim Amt für Jugend und Familie Fürstenfeldbruck zu stellen.

Den Antrag zur Weiterbewilligung einer Legasthenie- und/oder Dyskalkulietherapie finden Sie unter: https://forms.lra-ffb.de/frontend-server/form/provide/4804/

 

Wichtige Unterlagen und das Einreichungsportal des Landratsamtes Fürstenfeldbruck

Die notwendigen Unterlagen können während der Antragstellung digital hochgeladen oder über das Einreichungsportal das Landratsamtes Fürstenfeldbruck nachgereicht werden:

https://forms.lra-ffb.de/frontend-server/form/provide/4652/


Während der Antragsstellung stehen Ihnen auch PDF-Dokumente zum Download zur Verfügung.

 

 

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