- Bürgerservice08141-519 999
Aktueller Hinweis zu Corona
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verbreitung des Coronavirus hat die Ausländerbehörde (Außenstelle Buchenau) nur eingeschränkten Parteiverkehr.
1. Bekomme ich einen Ersatztermin? Bereits vereinbarte Termine können im Regelfall wahrgenommen werden, wenn diese nicht abgesagt worden sind. Neue Termine werden in Einzelfällen vergeben.
2. Ich habe eine E-Mail an die Ausländerbehörde versandt, aber noch keine Antwort erhalten? Aufgrund der Ausnahmesituation kann die Beantwortung etwas dauern. Durch eine verzögerte Antwort durch die Ausländerbehörde entstehen Ihnen keine aufenthalts-rechtlichen Nachteile.
3. Mein Aufenthaltstitel/Visum läuft ab. Was nun? Auf Anfrage senden wir Ihnen eine Bescheinigung über Ihren Aufenthalt zu. Diese gilt bis die Ausländerbehörde wieder offen hat, beziehungsweise bis zu Ihrem neuen Termin. Inhaber von Schengen-Visa, insbesondere zu kurzfristigen Besuchsaufenthalten, Geschäftsreisen o.ä., erhalten zur Gewährleistung eines legalen Aufenthaltes im Bundesgebiet eine Ausreisebescheinigung bis zur nächsten Möglichkeit einer Ausreise.
4. Ihr Aufenthaltstitel/Visum läuft in den nächsten zwei Tagen ab und Sie haben noch keine Bescheinigung erhalten? Bitte kontaktieren Sie uns unverzüglich per E-Mail (auslaenderamt@lra-ffb.de)
5. Sie sind mit einem Visum oder als privilegierter Staatsangehöriger ohne Visum legal eingereist und besitzen noch keinen Aufenthaltstitel? Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail (auslaenderamt@lra-ffb.de). Wir senden Ihnen eine Bescheinigung über Ihren Aufenthalt zu.
6. Sie sind mit einem Visum zur Arbeitsplatzsuche oder zur Erwerbstätigkeit eingereist und noch nicht im Landkreis Fürstenfeldbruck gemeldet? Bitte melden Sie sich unverzüglich bei der Einwohnermeldebehörde Ihrer Wohnortgemeinde an.
7. Sie wollen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abholen? Sofern Sie bereits ein gesondertes Abholungsschreiben erhalten haben, werden Sie von uns noch einen Termin zur Abholung bekommen. In anderen Fällen werden wir uns ebenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen.
8. Sie haben einen neuen Pass? Ihr alter Aufenthaltstitel bleibt gültig. Führen Sie Ihren alten und neuen Pass mit sich. Haben Sie den alten Pass abgegeben? Dann kontaktieren Sie uns bitte über unsere Service-Hotline oder per E-Mail (auslaenderamt@lra-ffb.de). Sie erhalten eine Bescheinigung.
9. Sie haben einen neuen Arbeitgeber? Bitte übersenden Sie uns folgende Unterlagen per Post oder E-Mail (auslaenderamt@lra-ffb.de). - Stellenbeschreibung - Arbeitsvertrag - Meldebescheinigung. Nach Sichtung der Unterlagen erhalten Sie eine entsprechende Bescheinigung.
10. Sie wollen einen Aufenthaltstitel beantragen? Bitte übersenden Sie uns folgende Unterlagen per Post oder E-Mail (auslaenderamt@lra-ffb.de) - Antragsformular - Meldebestätigung - Kopie eines gültigen Identitätsdokumentes (Reisepass) - sonstige maßgebliche Unterlagen (Heiratsurkunde, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Immatrikulationsbescheinigung etc.). Nach Prüfung der Unterlagen setzen wir uns mit Ihnen schnellstmöglich in Verbindung. Beim Vorliegen der Voraussetzungen erhalten Sie eine Bescheinigung.
11. Sie haben Ihren Arbeitsplatz verloren? Bitte übersenden Sie uns folgende Unterlagen per Post oder E-Mail (auslaenderamt@lra-ffb.de) - Kündigungsschreiben - Aktueller Kontoauszug - Stellenbeschreibung vom neuen Arbeitgeber (falls vorhanden) - Nachweis über eine Krankenversicherung während der Arbeitslosigkeit. Sie erhalten dann von uns zunächst eine Eingangsbestätigung. Ferner wird geprüft, ob Sie eine entsprechende Bescheinigung erhalten können, welche zur Ausübung einer neuen Arbeitstelle berechtigt.
12. Sie sind im Ausland und es finden derzeit keine Flüge statt oder die EU-Grenzen sind geschlossen. Können Sie wieder nach Deutschland einreisen? Sobald die Maßnahmen der EU aufgehoben sind, können Sie nach Deutschland einreisen, wenn Sie für die Einreise einen gültigen Aufenthaltstitel oder eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen. Sollte Ihre Aufenthaltserlaubnis oder Ihr Visum ablaufen, während Sie sich im Ausland befinden, müssen Sie ein Visum bei der deutschen Botschaft in dem Land beantragen, in dem Sie sich gerade aufhalten.
13. Sonstiges In allen anderen Fällen wenden Sie sich bitte an unser Service-Telefon 08141/519-5656 oder senden Sie eine E-Mail an auslaenderamt@lra-ffb.de. Wir verweisen abschließend auf die allgemeinen umfangreichen Informationen unserer Internetseite.