Landratsamt Fürstenfeldbruck
Sozialhilfe
  • Bürgerservice08141-519 999

Aufklärung, Beratung und Auskunft

Bei Vorliegen der Voraussetzungen haben Sie einen Anspruch auf Sozialhilfe. Das Amt für Soziales berät Sie gerne in allen Belangen und Fragen rund um die Rechtsansprüche und Leistungen der Sozialhilfe und nennt Ihnen gegebenenfalls den kompetenten Ansprechpartner oder den zuständigen Sozialleistungsträger. Bitte beachten Sie, dass Leistungsgewährung in der Regel von einem Antrag oder dem Bekanntwerden der Notlage beim Leistungsträger abhängig ist und Leistungen nur ab Antragstellung und nicht für die Vergangenheit möglich sind. Nehmen Sie deshalb vorbehaltlos wegen Ihres Anliegens mit dem Amt für Soziales Kontakt auf oder stellen Sie einen schriftlichen Antrag.

Den Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe finden Sie ab sofort hier komplett ausfüllbar zum Download. Bitte reichen Sie den Antrag zur Bestätigung Ihrer melderechtlichen Daten über Ihre Wohnsitzgemeinde ein.

Natürlich senden wir Ihnen die Antragsunterlagen auf Anforderung umgehend zu. Sie erhalten die Anträge aber auch ortsnah über Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

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