Landratsamt Fürstenfeldbruck
Hilfe in besonderen Situationen
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Wohngeld

Bitte beachten Sie, dass sich ab dem 14.11.2023 die Zuständigkeiten geändert haben. Wir bitten Sie, sich zukünftig an den jeweiligen Sachbarbeiter zu wenden, der für den Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens zuständig ist (siehe Kontaktbox rechts).

 

Das Wohngeld hilft Menschen, die Wohnkosten zu tragen. Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, kann seinen Anspruch geltend machen. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Familieneinkommen, von der monatlichen Miete bzw. Belastung und von der Zahl der Familienmitglieder. Dabei werden in der Regel kinderreiche Familien stärker begünstigt als kleinere Haushalte.

Das Wohngeld wird je zur Hälfte vom Bund und von den Ländern getragen. Im günstigsten Fall senkt das Wohngeld die selbst zu tragende Miete oder Belastung um bis zu 50 Prozent.

Die Einzelheiten regelt das Wohngeldgesetz. Scheuen Sie sich also nicht, uns bzw. Ihre Wohngeldbehörde zu kontaktieren, wenn Sie weitere Fragen haben. Weiterführende Informationen, sowie Antragsformulare finden Sie hier.

 

Sie können den Mietzuschuss auch online beantragen.

 

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