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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt

Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote.

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Elektronische Kommunikation

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck nimmt auch elektronisch übermittelte Dokumente an. Aus rechtlichen und technischen Gründen sind dabei folgende Einschränkungen zu beachten:

  1. Elektronische Einlegung von Rechtsbehelfen (Widersprüchen)
    Rechtsbehelfe können elektronisch eingelegt werden, wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen sind. Die mit qualifizierter elektronischer Signatur versehenen Dokumente sind an die E-Mail-Adresse poststelle@lra-ffb.bayern.de zu übermitteln.
  1. Empfang verschlüsselter Mails
    E-Mail-Kommunikation über herkömmliche Mail-Adressen findet grundsätzlich ohne Schutz des Inhalts statt. Vertraulichkeit und Datenschutz kann auf diesem Kommunikationsweg nicht gewährleistet werden. Das Landratsamt Fürstenfeldbruck ist bemüht, einfache E-Mail-Kommunikation zu unterstützen. Nachrichten mit schutzwürdigem, vertraulichen Inhalt sollen in Ihrem Interesse allerdings auf sicherem, den Anforderungen des Datenschutzes genügendem Weg gesendet werden.

    Wenn Sie eine verschlüsselte Mail an das Landratsamt Fürstenfeldbruck senden wollen, steht Ihnen dazu die Erreichbarkeitsplattform des Dienstleistungsportals Bayern zur Verfügung. Über diesen Weg können Sie sicher und ohne technische Hilfsmittel oder umständliche Softwareinstallation auch mit dem Landratsamt korrespondieren. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise unter http://www.eap.bayern.de/sichere-kommunikation.htm.

    Wir bitten Sie in Ihrem eigenem Interesse, Schreiben mit vertraulichem Inhalt über diesen Kommunikationsweg oder weiterhin mit herkömmlicher Briefpost an das Landratsamt zu senden. Das gilt insbesondere für den Bereich der Sozial- und Jugendhilfe.
     
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