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Antragstellung auf Fahrtkostenerstattung Schuljahr 2017/2018

27.09.2018

Die Fahrtkostenerstattung für die 11. bis 12. Klassen nur noch bis 31. Oktober 2018 möglich!

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck macht darauf aufmerksam, dass Anträge auf Fahrtkos-tenerstattung für das Schuljahr 2017/18 nur noch bis zum 31. Oktober 2018 gestellt werden können. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, müssen wegen Fristversäumnis abgelehnt werden.

Anspruchsberechtigt sind Haushalte mit Schüler/innen an Gymnasien, Wirtschaftsschulen und Berufsfachschulen (ausgenommen Teilzeitform) ab der Jahrgangsstufe 11; ferner Schüler an Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie Schüler im Teilzeitunterricht an Berufsschulen, sofern der Schulweg in einer Richtung länger als drei Kilometer ist und die nächstgelegene Schule besucht wird. Erstattet werden können die Beförderungskosten, die den Betrag der Eigenbeteiligung von 440 € im Schuljahr 2017/18 überstiegen.

Entsprechende Anträge sind bei den Schulen und beim Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Zimmer B 206 oder unter www.lra-ffb.de im Downloadbereich der Schülerbeförderung erhältlich.

Nähere telefonische Auskünfte unter 08141/ 519-375 und 08141/519-988.

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