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Jugendschöffenwahl 2023
Informationen zur Jugendschöffenwahl 2023
Auch Jugendliche und Heranwachsende müssen sich vor Gericht verantworten. Für sie sind die Jugendgerichte und Jugendkammern bei den Amts- und Landgerichten zuständig. Neben den Berufsrichtern sind dort Laienrichter (Schöffen) tätig, die in den Hauptverhandlungen in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter teilnehmen; sie tragen in gleicher Weise Verantwortung für das Urteil.
Für die kommende Amtsperiode vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 werden ca. 100 Bürgerinnen und 100 Bürger gesucht, die das Ehrenamt eines Jugendschöffen übernehmen wollen.
Die Interessenten müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, der deutschen Sprache ausreichend mächtig sein, zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 Jahre, aber noch nicht 70 Jahre alt und im Landkreis Fürstenfeldbruck ansässig sein. Eine erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung, beispielsweise als Eltern, als Ausbilder oder in der Jugendarbeit müssen vorhanden sein.
Vom Amt ausgeschlossen sind oder sollen nicht berufen werden Personen,
- die infolge Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden;
- gegen die ein Ermittlungsverfahren läuft wegen einer Tat, die zum Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes führen kann.
Interessierte Bürger können sich weiter unten auf dieser Seite den Bewerbungsbogen mit Informationen sowohl herunterladen als auch im Bürgerservicezentrum des Landratsamts Fürstenfeldbruck (Mo.-Do. 8.00 – 18.00 Uhr, und Fr. 8.00 – 16.00 Uhr) abholen.
Weitere Informationen sind im Internet unter www.schoeffen.de und www.schoeffenwahl.de ersichtlich.
Für persönliche Fragen und Zusendung von Unterlagen wenden Sie sich bitte an das Landratsamt Fürstenfeldbruck, Amt für Jugend und Familie, Frau Scholz, Münchner Str. 32, 82256 Fürstenfeldbruck, Tel: 08141/519-531 oder doris.scholz@lra-ffb.de.
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