Landratsamt Fürstenfeldbruck
Kultur
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Heimat- und Archivpflege

Art. 3 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung ist die Grundlage der Kulturarbeit in Bayern. Dort steht geschrieben: "Bayern ist ein Kulturstaat".

Der Freistaat steht für seine einzigartige Kultur, für Bräuche und Traditionen gleichermaßen wie für seine weit in die Vergangenheit zurückgehende Geschichte. Die zahlreichen Schlösser, Burgen und Kirchen, aber auch die wunderbaren Trachten und das traditionelle Oktoberfest auf der Münchner Theresienwiese machen Bayern in der ganzen Welt bekannt. Um Bräuche, Traditionen und die Geschichte auch für die Nachwelt zu erhalten, ist eine Aufgabenverteilung notwendig. Die Kultur-, Heimat- und Archivpflege ist in Bayern sowohl Aufgabe der Gemeinden als auch der Landkreise. Rechtliche Grundlagen hierfür befinden sich in der Bayerischen Verfassung, dem Bayerischen Archivgesetz und in der Landkreisordnung des Freistaates Bayern. Die Landkreise handeln dabei immer im eigenen Ermessen.

Dem Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Pflege der Heimat und der Kultur ein großes Anliegen. Es gibt drei Kreisheimatpfleger sowie eine Kreisarchivpflegerin, die sich allesamt in ihrem jeweiligen Bereich dafür einsetzen, dass Traditionen, Kultur, Denkmäler und Archive nicht in Vergessenheit geraten. Dazu kommen jährliche Teilnahmen des Landkreises Fürstenfeldbruck an entsprechenden Veranstaltungen.

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