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Bundestagswahl 2025

Wahltag

Die Bundestagswahl findet am 23. Februar 2025 statt.

 

Kreiswahlleitung

Der Regierungspräsident von Oberbayern hat folgende Kreiswahlleitung für den Wahlkreis Nr. 214 Fürstenfeldbruck ernannt:

Kreiswahlleitung

Kreiswahlleiter:                              Stellvertreterin des Kreiswahlleiters:

Robert Drexl
Münchner Str. 34
82256 Fürstenfeldbruck

Ursula Kindler
Münchner Str. 34             
82256 Fürstenfeldbruck

Tel.  08141 519-368
Fax. 08141 519-775 
E-Mail: wahlen

Tel. 08141 519-502
Fax. 08141 519-775
E-Mail: wahlen


Informationen der Kreiswahlleitung zur Bundestagswahl 2025

Ab sofort können Kreiswahlvorschläge für die voraussichtliche Bundestagswahl am 23. Februar 2025 eingereicht werden.

  • Kreiswahlvorschläge können von Parteien und von Wahlberechtigten eingereicht werden.
  • Eine Partei kann in jedem Wahlkreis nur einen Kreiswahlvorschlag einreichen.
  • Die Kreiswahlvorschläge sind bis spätestens 20. Januar 2025, 18 Uhr, schriftlich beim Kreiswahlleiter einzureichen. Die Schriftform ist nur dann gegeben, wenn die einzureichenden Unterlagen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sind und beim Kreiswahlleiter im Original vorliegen. Die Schriftform ist durch E-Mail, Telefax oder das Kandidatenportal nicht gewahrt.

Für den Wahlkreis 214 Fürstenfeldbruck können die Wahlvorschläge wie folgt eingereicht werden:

  • Postversand: Kreiswahlleitung, Landratsamt Fürstenfeldbruck, Münchner Str. 32 82256 Fürstenfeldbruck
  • Persönliche Abgabe in der Münchner Str. 34, 82256 Fürstenfeldbruck, Erdgeschoss, Zimmer D003 oder D005, nach vorheriger Terminvereinbarung unter 08141/519-368.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an 08141/519-368 bzw. wahlen@lra-ffb.de.

Wahlgebiet für die Bundestagswahl ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, das in insgesamt 299 Wahlkreise unterteilt ist. Bayern ist in 47 Wahlkreise gegliedert. Die Landkreise Dachau und Fürstenfeldbruck (außer der Stadt Germering) bilden zusammen den Wahlkreis 214 Fürstenfeldbruck. Die Stadt Germering gehört zum Wahlkreis 223 Starnberg - Landsberg am Lech.

Wahlberechtigt für die Bundestagswahl ist,

  • wer deutscher Staatsbürger ist,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wahlberechtigt sind auch sogenannte Auslandsdeutsche; das sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen die Deutschen, die nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt, oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Wählen kann nur, wer in einem sogenannten Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein besitzt. Alle Kommunen legen Wählerverzeichnisse an; das sind Verzeichnisse der wahlberechtigten Personen. Grundlage hierfür ist das Einwohnermelderegister. 

Stichtag für das Anlegen der Wählerverzeichnisse für die Bundestagswahl ist der 12.01.2025. Die Personen, die die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen und im Melderegister entsprechend eingetragen sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Im Zeitraum vom 03.02. bis 07.02.2025 besteht die Möglichkeit, die Wählerverzeichnisse einzusehen. 

Jede wahlberechtigte Person kann während dieses Zeitraumes in ihrer Gemeindebehörde die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Einsichtsfrist Einspruch einlegen.

Der Wahlkreis 214 ist in insgesamt 235 allgemeine (Urnen-)Wahlbezirke eingeteilt (119 im Landkreis Dachau und 116 im Landkreis Fürstenfeldbruck). Darüber hinaus sind 226 Briefwahlvorstände (107 im Landkreis Dachau und 119 im Landkreis Fürstenfeldbruck) installiert, die die brieflichen Abstimmungen auszuwerten haben. Insgesamt besteht der Wahlkreis 214 somit aus 461 Wahlbezirken.

Jeder Wahlvorstand bzw. Briefwahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzern, also jeweils aus 5 bis 9 Personen. Somit kommen bei der Bundestagswahl im Wahlkreis 214 zwischen 2.305 bis über 4.149 Personen als ehrenamtliche Wahlhelfer zum Einsatz. Hinzu kommen noch – je nach Größe der Kommunen – die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter.

Eine „Besonderheit“ sind die sog. Auswahlbezirke für die Repräsentative Wahlstatistik in den DAH-Kommunen Altomünster, Dachau, Markt Indersdorf, Petershausen und Röhrmoos sowie in den FFB-Gemeinden Gröbenzell und Olching. Hier werden (nur) in einzelnen Wahlbezirken an die Wähler/innen markierte Stimmzettel ausgegeben. Diese sind am linken oberen Rand mit den Buchstaben A bis M bedruckt, wobei jeder Buchstabe für eine bestimmte Personenaltersgruppe steht. So erhalten z.B. alle Wähler, die männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister und zwischen 2001 und 2007 geboren sind, Stimmzettel mit der „A“-Kennzeichnung. Die Markierung „M“ steht für Frauen der Geburtsjahre 1955 und früher. Diese Stimmzettel werden nach der Wahl dem Bayerischen Landesamt für Statistik vorgelegt und dort statistisch ausgewertet. Das Wahlgeheimnis wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, muss bis 02.02.2025 von seiner Gemeindebehörde eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben. Sollte dies nicht der Fall sein, empfiehlt es sich, mit der zuständigen Gemeindebehörde Kontakt aufzunehmen.

Die Wahlbenachrichtigung informiert, dass die Bundestagswahl am 23.02.2025 stattfindet und wo sich das jeweilige Wahllokal befindet, und soll neben einem Ausweisdokument zur Stimmabgabe ins Wahllokal mitgebracht werden. Außerdem dient die Wahlbenachrichtigung als Antrag für die Briefwahlunterlagen. Hierzu ist auf ihrer Rückseite ein Wahlscheinantrag aufgedruckt.

Eine Teilnahme an der Bundestagswahl kann durch persönliche Stimmabgabe im Wahllokal aber auch durch Briefwahl erfolgen. Jede wahlberechtigte Person, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben. Gründe dafür müssen bei der Antragstellung nicht angegeben werden. Der Antrag auf Briefwahl sollte so schnell wie möglich gestellt werden, damit die Unterlagen rechtzeitig eintreffen.

Wer seine Stimme per Briefwahl abgeben möchte, muss bei seiner Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen. Der Antrag kann zum Beispiel per Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung (z.B. Internetportal der jeweiligen Gemeindebehörde) oder auch persönlich bei der Gemeindebehörde gestellt werden, allerdings nicht telefonisch. Ein Vordruck für den Antrag befindet sich auch auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, die alle Wahlberechtigten erhalten. 

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende schriftliche Vollmacht vorlegen. 

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl, also bis Freitag 21. Februar 2025, bis 15.00 Uhr bei der jeweiligen Gemeindebehörde beantragt werden, in besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei kurzfristiger Erkrankung) auch noch bis zum Wahlsonntag bis 15.00 Uhr. 

Wer seinen Antrag im gemeindlichen Wahlamt abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann bereits im Wahlamt seine Stimme abgeben.

Die ausstellende Kommune übersendet (frühestens ab 10. Februar 2025, weil zuvor die Stimmzettel noch nicht vorliegen) auf ihre Kosten die Briefwahlunterlagen an die antragstellenden Personen oder lässt sie durch einen Boten überbringen. Eine wahlberechtigte Person kann die Unterlagen aber auch persönlich bei der Gemeindebehörde abholen.

An einen anderen als der wahlberechtigten Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn sie durch eine schriftliche Vollmacht nachweist, zur Entgegennahme berechtigt zu sein. Eine entsprechende Vollmacht ist für maximal 4 Antragsteller möglich.

Die briefwählende Person erhält von seiner Gemeindebehörde folgende Unterlagen:

  • einen auf ihren Namen ausgestellten Wahlschein,
  • einen amtlichen (weißen) Stimmzettel,
  • einen amtlichen (weißen) Stimmzettelumschlag,
  • einen amtlichen (roten) Wahlbriefumschlag und
  • ein Merkblatt (darauf sind die einzelnen Schritte der Briefwahl ausführlich dargestellt).

Von größter Wichtigkeit ist bei dieser vorgezogenen Bundestagswahl, dass Briefwähler ihre Wahlbriefe rechtzeitig zur Post bringen oder bei der jeweiligen Gemeindebehörde abgeben. 

Das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig bei der zuständigen Gemeindebehörde eingeht, tragen die Briefwähler selbst. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen vorgenommen und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben oder eingeworfen werden. 

Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr der zuständigen Stelle vorliegen, da um 18.00 Uhr die Wahlzeit abgelaufen ist und die Auszählung beginnt. Später eingehende Wahlbriefe sind ungültig und dürfen nicht berücksichtigt werden.

Wahlberechtigte, die ihre Briefwahlunterlagen persönlich bei ihrer Gemeindebehörde abholen, können auch sofort an Ort und Stelle brieflich wählen und den Wahlbrief verschlossen bei der Gemeinde abgeben.

 

Muster-Stimmzettel für die Bundestagswahl

Wahlkreis 214 Fürstenfeldbruck (Landkreis Dachau, Landkreis Fürstenfeldbruck ohne Stadt Germering)

Wahlkreis 223 Starnberg - Landsberg am Lech (Landkreis Starnberg, Landkreis Landsberg am Lech, Stadt Germering)

 

Pressemitteilungen

 

Weiterführende Links

Informationen der Bundeswahlleiterin 

(https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html)

Informationen der Landeswahlleitung

(https://www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen/index.html)

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