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Feuerwehren
Städte und Gemeinden müssen nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit gemeindliche Feuerwehren aufstellen, ausrüsten und unterhalten sowie die notwendigen Löschwasserversorgung bereitstellen. Zu den Aufgaben der gemeindlichen Feuerwehren zählen insbesondere der abwehrende Brandschutz und die technische Hilfeleistung, z.B. bei Verkehrsunfällen, Unwetter oder Hochwasser.
Der Landkreis hat die für den Einsatz der gemeindlichen Feuerwehren überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen zu beschaffen und zu unterhalten.
Die besonderen Führungsdienstgrade auf Landkreisebene - Kreisbrandrat, Kreisbrandinspektoren und Kreisbrandmeister - beraten die Gemeinden und das Landratsamt in feuerwehrfachlichen Fragen. Sie organisieren zudem Fortbildungsveranstaltungen für die Feuerwehren des Landkreises und wirken bei größeren Feuerwehreinsätzen mit.
Zu den Aufgaben, die das Landratsamt in enger Zusammenarbeit mit der Kreisbrandinspektion erfüllt, zählen insbesondere:
- Beratung der Gemeinden in rechtlichen Fragen zum Feuerwehrwesen
- Beschaffung, Betrieb und Unterhalt der überörtlich erforderlichen Ausstattung
- Alarmplanung im Brand- und Katastrophenschutz
- Statistiken (Einsatzstatistik, Stärkemeldung)
- Abnahme von Brandmeldeanlagen (Kreisbrandinspektion)
- Stellungnahmen zu Fragen des abwehrenden Brandschutzes bei Bauvorhaben (nur Kreisbrandrat)
Hinweis: Für Fragen des baulichen Brandschutzes einschließlich des Vollzugs der Tiefgaragenverordnung ist das Bauamt des Landratsamtes zuständig, in den großen Kreisstädten Fürstenfeldbruck und Germering die dortigen städtischen Bauämter.
Weitere Informationen zu den Feuerwehren des Landkreises und deren überörtlicher Organisation bietet Ihnen auch der Kreisfeuerwehrverband Fürstenfeldbruck auf seiner Homepage.
Öffnungsz.
Brand- und Katastrophenschutz
Landratsamt FürstenfeldbruckReferat 41
Münchner Str. 32
82256 Fürstenfeldbruck
zu erreichen mit der S-Bahn, Haltestelle Fürstenfeldbruck und den Buslinien 844 und 815 Haltestelle Landratsamt
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08.00 - 12.00 Uhr |
nachmittags nur nach telefonischer Vereinbarung |
Kontakt
Referatsleitung | Herr Wanninger |
Telefon | 08141 519-296 |
Telefax | 08141 43283 |
Herr Wanninger | |
Sachbearbeiter | Herr Klenz |
Telefon | 08141 519-902 |
Telefax | 08141 43283 |
Herr Klenz | |
Kreisbrandrat | Herr Stefan |
Telefon | 0171 6535823 |
Telefax | 08142 442353 |
Herr Stefan |