- Bürgerservice08141-519 999
Pflichtumtausch
AKTUELL: Geburtsjahrgänge 1965 – 1970; Stichtag: 19.01.2024
2019 hat der Bundesrat beschlossen, den stufenweisen Pflichtumtausch von Führerscheinen einzuführen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden.
Weitere Informationen zu diesem Thema, insbesondere zu den gesetzlichen Staffelungen, erhalten Sie hier.
Als kontaktarme Möglichkeit der Antragstellung bieten wir neben dem digitalen Weg (s. Button rechts) an, den Umtausch Ihres rosa oder grauen Führerscheins auf dem Postweg abzuwickeln. Bitte reichen Sie folgende Unterlagen postalisch bei der Fahrerlaubnisbehörde ein:
- Antragsformular mit Unterschrift auf der dritten Seite (eingerahmtes Feld)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Führerschein im Original
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
Bitte geben Sie auf dem Antrag eine E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer für eventuelle Rückfragen an.
Ihren Original-Führerschein senden wir im Zuge der Bearbeitung des Umtauschantrages mit einem Umtauschvermerk (Stempel) wieder an Sie zurück. Durch den Umtauschvermerk verliert Ihr "alter" Führerschein automatisch nach Erhalt des neuen Kartenführerscheins, spätestens jedoch nach drei Monaten, seine Gültigkeit und muss nicht mehr gesondert entwertet werden.
Aufgrund der aktuellen Engpass-Situation erfolgt die Bearbeitung des Antrages mit Verzögerungen. Wir bemühen uns mittels Unterstützungskräften um die Rücksendung der gestempelten Führerscheine zeitnah zum Eingang Ihrer Unterlagen. Bei Fragen hierzu kontaktieren Sie uns bitte unter fahrerlaubnis@lra-ffb.de
Für alle Formen der Antragstellung gilt:
Sofern uns alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, wird Ihr neuer Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei in Berlin bestellt. Sie können bei der Antragstellung zwei Möglichkeiten auswählen, wie Sie zu Ihrem Kartenführerschein gelangen wollen:
1. Direktversand
Direkte Zustellung durch die Bundesdruckerei mittels Einwurf - Einschreiben gegen eine zusätzliche Gebühr von 5,00 € an Ihre Meldeadresse. Eine persönliche Vorsprache mit Termin oder Wartezeiten (je nach Pandemielage) entfällt.
2. Persönliche Abholung
Hierzu werden Sie über das Eintreffen des Führerscheins benachrichtigt.
Falls Ihr Führerschein von einer anderen Behörde ausgestellt wurde, müssen wir uns Ihre Führerscheindaten zunächst von der ausstellenden Behörde bestätigen lassen.
Die Bearbeitungsgebühren betragen 25,30 €, bei Direktversand zzgl. 5,00 €. Hierüber erhalten Sie bei postalischer und digitaler Antragstellung eine Kostenrechnung bei Rücksendung des Altführerscheins.
Führerscheine, die nach dem Stichtag der ersten Staffel (19.01.2022) für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 eingehen oder verarbeitet werden, sind mit diesem Stichtag gesetzlich ungültig und erhalten einen entsprechenden Umtauschvermerk. Ihre Fahrerlaubnis besteht jedoch weiter. Im Freistaat Bayern wurde die Erhebung des Verwarngeldes vorerst bis 19.07.2022 ausgesetzt.
Für Rückfragen steht Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde unter der Telefonnummer 08141/519-836 oder per E-Mail unterfahrerlaubnis@lra-ffb.de gerne zur Verfügung.