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Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Seit 2005 ist es möglich, bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine Fahrerlaubnis der Klassen B und BE zu erwerben unter der Voraussetzung, dass erfahrene Inhaber der genannten Fahrerlaubnisklassen die jungen Fahrer und Fahrerinnen begleiten.
Hierfür ist zur Ersterteilung einer Fahrerlaubnis auf Grundlage des Begleitenden Fahrens ab 17 ein Antrag erforderlich. Ebenfalls erforderlich ist die schriftliche Zustimmung aller Sorgeberechtigten.
Um als Begleitperson eingetragen zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Mindestalter 30 Jahre
- Fahrerlaubnisbesitz seit mindestens 5 Jahren ohne Unterbrechung (z.B. durch Entziehung oder Verzicht)
- Maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister zum Zeitpunkt der Antragstellung
Erforderliche Unterlagen:
- Antragsformular Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
- VHK-Kontrollblatt mit eigenhändiger Unterschrift
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Nachweis über Ausbildung in Erster Hilfe (zertifizierte Stelle gem. § 68 FeV, Online-Kurse werden nicht anerkannt)
- Sehtestbescheinigung oder augenärztliches Gutachten/Zeugnis über Sehfähigkeit
- Kopien von Ausweis und Führerschein der Begleitpersonen zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde
Im Rahmen des Begleiteten Fahrens ab 17 ist es möglich, die Klassen B 96 und B 197 zu beantragen. Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und Kosten finden Sie bei Ersterteilung einer Fahrerlaubnis.
An Kosten fallen an:
- 39,60 EUR Gebühr des Ersterteilungsantrags
- 11,00 EUR für die Überprüfung der Begleitpersonen (je Person)
- 7,70 EUR für die Prüfbescheinigung