- Bürgerservice08141-519 999
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nötig für
- Taxen (Ortskundeprüfung erforderlich)
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder
- Personenkraftwagen für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen