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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nötig für
- Taxen
- Mietwagen
- Krankenkraftwagen
- Personenkraftwagen im Linienverkehr oder
- Personenkraftwagen für gewerbsmäßige Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen
wenn in diesen Fahrzeugen Fahrgäste befördert werden. Eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist nicht nötig für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1, ausgenommen für die Fahrgastbeförderung von Taxen. Welche Unterlagen einzureichen bzw. welche Sachverhalte nachzuweisen sind, ist individuell sehr unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen daher, bei der Fahrerlaubnisbehörde nachzufragen. Die Telefonnummer der Ansprechpartner finden Sie im Kontaktfeld.