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Internationaler Führerschein
Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Internationaler Führerschein
Diese Dienstleistungen stehen Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!
Die Fahrerlaubnisbehörde kann keine verbindliche Aussagen darüber treffen, in welchen Staaten außerhalb der EU - hier ist ein deutscher Führerschein ausreichend - ein internationaler Führerschein zwingend notwendig bzw. von Vorteil ist. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an den Reiseveranstalter oder die diplomatische Vertretung des betreffenden Staates in der Bundesrepublik Deutschland.
Falls Sie noch einen deutschen Führerschein alten Rechts (Ausstellungsdatum vor dem 01.01.1999) besitzen, muss dieser zunächst in den EU-Kartenführerschein umgetauscht werden (s. Information zu Umtausch in den Kartenführerschein).
Unterlagen und Kosten:
- Antragsformular
- Personalausweis (mit korrekter Wohnanschrift) oder Reisepass
- Nationaler Führerschein
- biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Gebühr: 16,-- €