Landratsamt Fürstenfeldbruck
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Umschreibung ausländischer Führerschein

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis hängen davon ab, in welchem Staat Sie Ihre Fahrerlaubnis erworben haben. Hierbei wird unterschieden zwischen EU-/EWR-Staaten, Staaten die in der Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) genannt sind und sog. Drittstaaten, die nicht in der Anlage 11 FeV genannt sind.

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) und Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem in Anlage 11 FeV genannten Staat 

Umschreibung einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat

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