Landratsamt Fürstenfeldbruck
Umschreibung ausländischer Führerschein
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Umschreibung einer Anlage-11-Fahrerlaubnis

Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis aus einem Staat der Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung

Begründen Sie einen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, benötigen Sie grundsätzlich spätestens nach Ablauf von sechs Monaten eine deutsche Fahrerlaubnis. Achtung: Die Teilnahme am Straßenverkehr nach Ablauf von sechs Monaten gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis und ist strafbar. Bei den in Anlage 11 FeV genannten Staaten wird bei der Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ganz oder teilweise auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichtet. Welche Fahrerlaubnisse im Einzelnen erteilt werden können und unter welchen Voraussetzungen diese erteilt werden, ist individuell sehr unterschiedlich. Wir empfehlen Ihnen daher, sich diesbezüglich mit der Fahrerlaubnisbehörde in Verbindung zu setzen. Die Telefonnummer der Ansprechpartner finden Sie rechts im Kontaktfeld. Bitte beachten Sie, dass eine bereits abgelaufene Fahrerlaubnis nicht mehr umgeschrieben werden kann. Zur Antragstellung ist eine persönliche Vorsprache bei der Fahrerlaubnisbehörde erforderlich. Folgende Unterlagen werden in jedem Fall benötigt:

  • Antragsformular
  • VHK-Kontrollblatt (ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben)
  • amtliche Bestätigung über den Zuzug aus dem Ausland (sog. Ersteinreise)
  • ausländischer Führerschein im Original ggf. mit amtlich anerkannter Übersetzung
  • biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)

Sofern Sie eine Fahrerlaubnis der C- und/oder D-Klassen umschreiben lassen möchten, sind zusätzlich folgende Unterlagen erforderlich:

  • augenärztliches Gutachten/Zeugnis, wahlweise auch durch einen Arzt für Betriebs- oder Arbeitsmedizin
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
  • medizinisch-psychologisches oder betriebs-/arbeitsmedizinisches Gutachten (nur bei D-Klassen)
  • bei gewerblicher Nutzung ist ggf. eine Berufskraftfahrergrundqualifikation oder -weiterbildung nachzuweisen (Schlüsselzahl 95)
  • erweitertes behördliches Führungszeugnis (nur bei D-Klassen); die Beantragung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde

Weitere Anforderungen:

  • Identitätsnachweis: Als Identitätsnachweis gelten Personalausweis und Reisepass. Ersatzpapiere, wie sie z.B. in ausländerrechtlichen Verfahren ausgestellt werden, können alleine nicht anerkannt werden.
  • Wohnsitz: Ein ordentlicher Wohnsitz im Inland ist nötig.

Bei der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis wird Ihr ausländischer Führerschein einbehalten und über das Kraftfahrt-Bundesamt an die ausstellende Behörde zurückgesandt oder von der Fahrerlaubnisbehörde in Verwahrung genommen. Weitere mehrsprachige Informationen zur Umschreibung ausländischer Führerscheine anderer Staaten finden Sie hier 

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