Landratsamt Fürstenfeldbruck
KFZ-Zulassung
  • Bürgerservice08141-519 999

Abmeldungen

Abmelden von Fahrzeugen

Bitte beachten Sie: Diese Dienstleistung steht Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!

Soll ein Fahrzeug aus dem Straßenverkehr zurückgezogen werden, ist eine Außerbetriebsetzung durchzuführen. Das Fahrzeug darf sodann nicht mehr am Verkehr teilnehmen oder im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs wird das Kennzeichen sofort freigegeben. Der Halter kann jedoch zum Zweck der Wiederzulassung dieses Fahrzeugs auf seinen Namen das Kennzeichen für ein Jahr reservieren lassen. Durch anderweitige Verwendung, z.B. Zulassung eines anderen Fahrzeugs durch den letzten Halter, gibt dieser den Reservierungsanspruch auf, die Reservierung erlischt vor Ablauf der ursprünglichen Reservierungsdauer.

Zur Außerbetriebsetzung benötigen Sie:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein.
  • Kennzeichenschild(er) - müssen in die Zulassungsbehörde mitgebracht werden (vor der Entwertung müssen die Schilder am Annahmeschalter einem Mitarbeiter der Zulassungsbehörde vorgezeigt werden!)
  • Bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung (Pkw) bis zu 9 Sitzplätzen, Fahrzeugen zur Güterbeförderung bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse sowie bei 3-rädrigen Fahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern (Trikes, Piaggio MP3, Can-Am Spyder etc.) mit einem Hubraum über 50 cm3 (bei Verbrennungsmotoren) und/oder einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h einen Verwertungsnachweis, wenn das Fahrzeug einem Verwertungsbetrieb in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum überlassen wurde.
  • Wird das Fahrzeug nicht als Abfall entsorgt oder verbleibt das Fahrzeug nach Außerbetriebsetzung zur Entsorgung in einem Drittstaat, ist dies bei der Zulassungsbehörde zu erklären.

Sollten Sie z.B. ein Cabrio, ein Leichtkraftrad oder ein Wohnmobil besitzen, das Sie nur im Sommer nutzen und für den Winter abmelden, würde sich ein Saisonkennzeichen anbieten. Der Vorteil ist, dass die Gebühren für die Außerbetriebsetzung und die Wiederzulassung entfallen.

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