Landratsamt Fürstenfeldbruck
Zulassungen und Umschreibungen
  • Bürgerservice08141-519 999

Umschreibung von außerhalb ohne Kennzeichenwechsel

Umschreibungen von Fahrzeugen, die derzeit in einem anderen Landkreis oder kreisfreier Stadt zugelassen sind, können auch unter Fortführung des bisherigen Kennzeichen erfolgen. Diese sogenannte Kennzeichenmitnahme ist sowohl bei gleichem Halter, als auch bei einem Halterwechsel möglich.

 

Bitte beachten Sie: Diese Dienstleistung steht Ihnen auch im Bürgerservice-Zentrum zur Verfügung!

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  •  Gültiger Personalausweis,  Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel

Falls die aktuelle Anschrift noch nicht im Dokument eingetragen ist, bitte vorsichtshalber die Anmeldung der neuen Wohnsitzgemeinde bereit halten.

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bei zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
    Fahrzeugbrief (alt) mit Fahrzeugschein (alt) oder
    Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Bei gleichzeitiger Namensänderung Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder, Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung   Teil II):
    Fahrzeugschein (alt) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein oder Prüfbericht)
  • Prüfbericht der Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer / IBAN
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister

Bei Minderjährigen und Vereinen werden weitere Unterlagen, zum Beispiel der Vereinsregisterauszug  oder auch die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters benötigt.

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  •  Gültiger Personalausweis,  Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel

Falls die aktuelle Anschrift noch nicht im Dokument eingetragen ist, bitte vorsichtshalber die Anmeldung der neuen Wohnsitzgemeinde bereit halten.

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bei zulassungs- und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen:
    Fahrzeugbrief (alt) mit Fahrzeugschein (alt) oder
    Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II.
  • Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder, Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung   Teil II):
    Fahrzeugschein (alt) oder Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Schein oder Prüfbericht)
  • Prüfbericht der Sicherheitsprüfung bei SP-pflichtigen Fahrzeugen
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer / IBAN
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister

Bei Minderjährigen und Vereinen werden weitere Unterlagen, zum Beispiel der Vereinsregisterauszug  oder auch die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters benötigt.

Weitere Informationen finden Sie unter Wichtige Tipps vor dem Besuch.
In der Kontaktbox rechts stehen unter Downloads alle Anträge für Sie bereit.
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