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Erstzulassung eines Neufahrzeugs
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Zur Zulassung eines Neufahrzeugs benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bei Fahrzeugen mit gültiger Betriebserlaubnis die Zulassungsbescheinigung Teil II mit der
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder der
Datenbestätigung des Herstellers oder der
Einzelgenehmigung - Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder) die
Nationale Typgenehmigung oder die
EG Übereinstimmungsbescheinigung oder die
Einzelgenehmigung - Bei Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis ein Datenblatt eines Gutachtens zur Erteilung einer Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder kein Fahrzeugbrief vorhanden ist
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
- Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
- Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
Weitere Informationen finden Sie unter Wichtige Tipps vor dem Besuch. Für die Zulassung eines Neufahrzeugs mit Zulassungsbescheinigung Teil II brauchen Sie das Fahrzeug - außer in besonders angezeigten Fällen - nicht bei der Zulassungsbehörde vorführen. Liegt nur das COC-Papier vor, ist die Vorführung erforderlich. Bei Importfahrzeugen wenden Sie sich bitte direkt an unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Infobox rechts.