- Bürgerservice08141-519 999
Erstzulassung eines Neufahrzeugs
Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs
Zur Zulassung eines Neufahrzeugs benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bei Fahrzeugen mit gültiger Betriebserlaubnis die Zulassungsbescheinigung Teil II mit der
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder der
Datenbestätigung des Herstellers oder der
Einzelgenehmigung - Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder) die
Nationale Typgenehmigung oder die
EG Übereinstimmungsbescheinigung oder die
Einzelgenehmigung - Bei Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis ein Datenblatt eines Gutachtens zur Erteilung einer Einzelgenehmigung
- Kaufvertrag oder Rechnung im Original, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder kein Fahrzeugbrief vorhanden ist
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
- Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
- Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister
Dieser Vorgang ist auch Online über unser iKfz-Portal möglich!
Weitere Informationen finden Sie unter Wichtige Tipps vor dem Besuch. Für die Zulassung eines Neufahrzeugs mit Zulassungsbescheinigung Teil II brauchen Sie das Fahrzeug - außer in besonders angezeigten Fällen - nicht bei der Zulassungsbehörde vorführen. Liegt nur das COC-Papier vor, ist die Vorführung erforderlich. Bei Importfahrzeugen wenden Sie sich bitte direkt an unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Infobox rechts.