Landratsamt Fürstenfeldbruck
Zulassungen und Umschreibungen
  • Bürgerservice08141-519 999

Erstzulassung eines Neufahrzeugs

Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs

Zur Zulassung eines Neufahrzeugs benötigen Sie:

  • einen gültigen Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit Meldebescheinigung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bei Fahrzeugen mit gültiger Betriebserlaubnis die Zulassungsbescheinigung Teil II mit der
    EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder der
    Datenbestätigung des Herstellers oder der
    Einzelgenehmigung
  • Bei zulassungsfreien, aber kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen (z.B. Leichtkrafträder) die
    Nationale Typgenehmigung oder die
    EG Übereinstimmungsbescheinigung oder die
    Einzelgenehmigung
  • Bei Fahrzeugen ohne Betriebserlaubnis ein Datenblatt eines Gutachtens zur Erteilung einer Einzelgenehmigung
  • Kaufvertrag oder Rechnung im Original, wenn keine Zulassungsbescheinigung Teil II oder kein Fahrzeugbrief vorhanden ist
  • Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt (auch Händler!)
  • Bei Betrieben die Gewerbeanmeldung
  • Bei eingetragenen Firmen zusätzlich einen vollständigen Auszug aus dem Handelsregister

Dieser Vorgang ist auch Online über unser iKfz-Portal möglich!

Weitere Informationen finden Sie unter Wichtige Tipps vor dem Besuch.  Für die Zulassung eines Neufahrzeugs mit Zulassungsbescheinigung Teil II brauchen Sie das Fahrzeug - außer in besonders angezeigten Fällen - nicht bei der Zulassungsbehörde vorführen. Liegt nur das COC-Papier vor, ist die Vorführung erforderlich. Bei Importfahrzeugen wenden Sie sich bitte direkt an unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte der Infobox rechts.

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