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Infos rund ums Kennzeichenschild
In Deutschland existieren in Art und Größe die verschiedensten Kennzeichenschilder. Erläuterungen und Hinweise zu den besonderen Kennzeichen wie z.B. das Saison- oder das Ausfuhrkennzeichen finden Sie unter besondere Kennzeichen oder Fahrzeuge.
Zur Kennzeichengröße
Die Standard-, Saison- und H-Kennzeichen unterliegen in der Größe den selben Bestimmungen. Die Standardgröße (Größtmaß) der Kennzeichenschilder beträgt für mehrspurige Kraftfahrzeuge 520 x 110 mm (Breite x Höhe) oder 340 x 200 mm. Darunter fallen auch sogenannte Quads oder Trikes.
Bei Kraftfahrrädern kann zwischen dem herkömmlichen zweizeiligen Kennzeichen im Größtmaß 280 x 200 mm oder dem neuen Kraftradkennzeichen im Format 220/200/180 x 200 mm gewählt werden.
Leichtkrafträder und Traktoren erhalten Kennzeichen im Maß 255 x 130 mm. Bei diesen Abmessungen ist jeweils die Kennzeichenhöhe ein Festmaß, von der Breite kann im Bedarfsfall nach unten abgewichen werden. Für die bauartbedingte Zuteilung eines kleineren Kennzeichens ist ein Eintrag der vorhandenen Kennzeichenfläche in den Fahrzeugpapieren notwendig. Anhand dieser beschriebenen Kennzeichenfläche hat jede Zulassungsbehörde für sich zu prüfen, ob ein für diese Fahrzeugart vorgeschriebenes Kennzeichenschild zugeteilt werden kann.
Bei dieser Prüfung kann es aufgrund der unterschiedlich langen Unterscheidungszeichen der Zulassungsbezirke - etwa drei Buchstaben (wie z.B. FFB) oder ein Buchstabe wie( z.B. M) - zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Ist die Zuteilung eines solchen vorgeschriebenen Kennzeichens nicht möglich, so hat der Halter auf seine Kosten entsprechende Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Anbringung ermöglicht.
Beim hinteren Kennzeichen besteht zudem die Möglichkeit, auf ein sogenanntes selbstleuchtendes Kennzeichen auszuweichen, diese Kennzeichen sind nicht an den vorgesehenen Anbringungsort gebunden. Bei Fahrzeugen mit einer EG-Betriebserlaubnis muss jedoch immer von der Anbringbarkeit der Standardkennzeichengröße ausgegangen werden. Für Krafträder teilen wir auch ohne Eintrag einer eingeschränkten Kennzeichenfläche ein Kennzeichenschild der Größe 250 x 200 mm zu.
Zur Kennzeichenkombination
Die Kennzeichenkombination besteht aus dem Unterscheidungszeichen FFB und der Erkennungsnummer. Die Erkennungsnummer setzt sich aus einem oder zwei Buchstaben und Zahlen zusammen, wobei die gesamte Kennzeichenkombination nicht mehr als acht Stellen aufweisen darf. Somit existieren im Zulassungsbezirk Fürstenfeldbruck die Kennzeichen FFB - A 1 bis FFB - ZZ 999 bzw. FFB - Z 9999.