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Mobilitätsstationen

Der Landkreis Fürstenfeldbruck verfolgt ein in dieser Form bisher einmaliges Vorhaben: den Aufbau eines kreisweit zusammenhängenden Netzes von Mobilitätsstationen.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zu diesem im Herbst 2018 begonnenen Projekt:
Was sind Mobilitätsstationen?
Mobilitätsstationen sind Orte, an denen mehrere Verkehrsmittel des Umweltverbundes angeboten werden. Dieser Verbund umfasst Fortbewegungsformen, die eine klimafreundliche Alternative zu eigenen Kraftfahrzeugen darstellen. Dazu zählen neben dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit z. B. Bus, RufTaxi, S-Bahn und Regionalzug neue Mobilitätsformen wie insbesondere Car- und Bikesharing (Leihauto und Leihrad) sowie das eigene (Lasten-)Fahrrad.
Wie klassische Haltestellen des ÖPNV dienen Mobilitätsstationen dem Ein- und Ausstieg beziehungsweise der Ausleihe und Rückgabe von Sharing-Fahrzeugen sowie dem sicheren Abstellen eigener Räder.
Durch eine enge räumliche Zusammenfassung der Stationsangebote bestehen attraktive Umsteigemöglichkeiten.
Welchen Mehrwert hat die Einrichtung von Mobilitätsstationen?
Im Vergleich zu herkömmlichen ÖPNV-Stationen bietet Ihnen das erweiterte Spektrum von Verkehrsmitteln an Mobilitätsstationen mehr Flexibilität und Komfort.
Sharing-Angebote: flexibel unterwegs zu jeder Tages- und Nachtzeit
Sharing-Dienste sind je nach individuellen Bedürfnissen und dem Verwendungszweck rund um die Uhr buchbar. Insbesondere dann,
- wenn Bus und Bahn nach einem ausgedünnten Takt fahren,
- wenn der Anschluss aufgrund einer Betriebsstörung verpasst wird,
- wenn zum gewünschten Ziel lediglich eine langsame Fahrtverbindung mit mehrmaligem Umsteigen möglich ist oder
- wenn einfach Lust auf gesunde Fortbewegung besteht,
ist Bikesharing eine sinnvolle Erweiterung des öffentlichen Verkehrs.
Carsharing ermöglicht Aktivitäten, die mit Bus, Bahn oder Rad nur schwer zu bewältigen sind, sei es der Großeinkauf, der Baumarktbesuch oder die Fahrt zum Wertstoffhof.
Eine Hybridform zwischen Bike- und Carsharing stellt das Lastenradsharing dar. Dieses erweitert die Vorzüge des herkömmlichen Bikesharings um zusätzliche Transportkapazitäten, wie sie in noch größerem Umfang beim Carsharing schon bestehen.
Vorteil der One-Way-Fähigkeit von ÖPNV und Bikesharing
Gegenüber eigenen Fahrzeugen bieten sowohl öffentliche Verkehrsmittel als auch Sharing-Angebote den Vorteil der One-Way-Fähigkeit. Das heißt, dass sie zur Erreichung eines Ortes sowohl auf dem Hin- und Rückweg als auch nur zur Hin- oder nur zur Rückfahrt genutzt werden können. Eigene Fortbewegungsmittel müssen immer an dem Ort, an dem Sie abgestellt wurden, auch wieder abgeholt werden.
Während diese Einwegnutzbarkeit uneingeschränkt für ÖPNV und Bikesharing zutrifft, werden Fahrzeuge aus den Bereichen Lastenradsharing und Carsharing häufig an einem festen Ort entliehen und zurückgegeben. Dies hat einerseits logistische Gründe. Anderseits liegt der Fokus beider Dienstleistungen auf Transportwegen aus dem und in das Wohnumfeld der Nutzerinnen und Nutzer. Daher sind unterschiedliche Leihstandorte hierbei weniger gefragt als die Angebotssicherheit vor Ort.
Gewinn für Radfahrerinnen und Radfahrer
Wer mit dem eigenen Fahrrad unterwegs ist, profitiert an Mobilitätsstationen von ergänzenden infrastrukturellen Maßnahmen.
Moderne Abstellmöglichkeiten berücksichtigen neueste technische und nutzerspezifische Anforderungen. So sind sichere und witterungsunabhängige Fahrradparksysteme ein gängiger Bestandteil von Mobilitätsstationen. Den Bedürfnissen der immer zahlreicher werdenden Fahrerinnen und Fahrer von Lastenrädern oder Fahrradanhängern entsprechend, kann ein Teil der Stellflächen besonders großzügig bemessen werden. Zusätzliche Einrichtungen (z. B. zur Wartung und Reparatur) runden das Angebot ab.
Die Infrastruktur für den individuellen Radverkehr an den Stationen ist doppelt von Vorteil: Zum einen wird hierdurch die Erreichbarkeit von Zielen im Mobilitätsstationsumfeld per Fahrrad gefördert. Zum anderen werden die vielfältigen Angebote an öffentlichen und geteilten Mobilitätsformen auch ohne Auto für Menschen zugänglich, in deren unmittelbarer Wohnumgebung sich keine Mobilitätsstation oder Bushaltestelle befindet.
Mobilitätsstationen bedeuten weniger Abgase, Lärm und Staus
Allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern wird an Mobilitätsstationen ein attraktives Alternativangebot zum eigenen Kraftfahrzeug bereitgestellt. Wie Beispiele belegen, wird dieses Angebot gut angenommen. Untersuchungen zeigen, dass Verkehrsmittel des Umweltverbundes verstärkt genutzt werden, während die Abhängigkeit vom eigenen Auto zurückgeht. Dadurch können wiederum Abgas- und Lärmemissionen eingespart werden. Außerdem wird der Überlastung der Straßeninfrastruktur durch Staus und parkenden Autos entgegengewirkt. Damit diese positiven Effekte der Einführung von Mobilitätsstationen eintreten können, ist entscheidend, dass ein einheitliches und nutzerfreundliches Gesamtkonzept den Aufbau der Stationen begleitet.
Erfolgsfaktoren für die Einführung von Mobilitätsstationen
Um die Erreichbarkeit der bereitgestellten Dienste zu gewährleisten und das Zurücklegen von Wegen mit verschiedenen Fortbewegungsformen zu ermöglichen, ist ein flächendeckendes Stationsnetz erforderlich. Zur Erleichterung des Zugangs sollten die Stationen untereinander eine identische, mindestens aber aufeinander abgestimmte Ausstattung mit einheitlichem Design aufweisen. Ein weiterer Erfolgsfaktor ist die einfache und verständliche Buchung der Stationsangebote, die idealerweise über ein gemeinsames System läuft.
Warum sind Mobilitätsstationen gerade für den Landkreis Fürstenfeldbruck von Bedeutung?
Dem Landkreis Fürstenfeldbruck ist die Entlastung vom Autoverkehr und dessen negativen Begleiterscheinungen ein drängendes Anliegen. Mobilitätsstationen leisten einen wichtigen Beitrag dazu.
Belastungen durch den zunehmenden Autoverkehr
Zwischen 2009 und 2019 nahm der Pkw-Bestand im Kreisgebiet um knapp 19 % zu. Dieser Anstieg ist zu einem Teil auf die gewachsene Bevölkerungszahl zurückzuführen. Zu einem anderen Teil ist der Zuwachs in einer Steigerung des Fahrzeugbestandes pro Haushalt begründet. Je 1.000 Einwohner vergrößerte sich der Pkw-Bestand im genannten Zehnjahreszeitraum um knapp 10 %. Diese Entwicklung belastet Mensch und Umwelt in zunehmendem Maße.
Von Egenhofen bis Grafrath und von Gröbenzell bis Moorenweis stauen sich gerade im Berufsverkehr die Fahrzeuge auf den Straßen, und Anwohnerinnen und Anwohner sind Lärm und Abgasen ausgesetzt. Treibhausgase aus dem Straßenverkehr tragen entscheidend zu den CO2-Emissionen des Landkreises bei. Der für das Referenzjahr 2015 der CO2-Bilanz errechnete Anteil des Verkehrs von knapp 40 % an den kreisweiten Kohlendioxidemissionen stellt vor dem Hintergrund der Erreichung lokaler und überregionaler Klimaziele eine große Herausforderung dar.
Entlastung durch ein umfangreicheres Angebot im ÖPNV
Zur Minimierung der Verkehrsbelastungen wurde früh die Bedeutung des ÖPNV erkannt. Dank kontinuierlicher Angebotsausweitungen konnte die Anzahl der Fahrgäste bei Regionalbus und RufTaxi in den Jahren 2009 bis 2019 um 51,5 % vergrößert werden. Nichtsdestotrotz ließ sich die Steigerung der Pkw-Bestandsrate dadurch nicht wesentlich reduzieren. Zu häufig wird für alltägliche Wege innerhalb des Landkreises das eigene Auto genutzt. Selbst wenn längere Strecken z. T. mit S- oder Regionalbahn zurückgelegt werden, kommt bei der Fahrt zum Bahnhof häufig noch das eigene Auto zum Einsatz, wie die regelmäßig überfüllten P+R-Parkplätze veranschaulichen.
Zusätzliche Flexibilität des öffentlich bereitgestellten Verkehrsangebots durch Mobilitätsstationen
An diesem Punkt setzt das Projekt zum Aufbau von Mobilitätsstationen an. Die an letzteren angebotenen Dienstleistungen orientieren sich noch stärker an den Bedürfnissen der Menschen und verringern somit die Abhängigkeit vom eigenen Pkw. Die Stationen schaffen attraktive Optionen zur Bewältigung des kompletten Reiseweges mit verschiedenen Fortbewegungsmitteln. Dadurch entstehen Möglichkeiten, das eigene Fahrzeug auch mal stehen zu lassen oder sogar auf den Zweit- oder Drittwagen zu verzichten. Sie befriedigen auch die Mobilitätsbedürfnisse von Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen. Außerdem ermöglichen sie die Nutzung innovativer Sharing-Verkehrsangebote.
Die Nachfrage nach neuen Sharing-Lösungen im Landkreis Fürstenfeldbruck wurde 2018 im Rahmen einer Online-Bürgerbefragung zur Fortschreibung des Nahverkehrsplans deutlich. Auf die Frage, welche zusätzlichen Mobilitätsangebote gewünscht werden, wurde am häufigsten genannt ein Bikesharing-Angebot (durch 38,6 % der 1.115 Befragten, Mehrfachnennungen möglich). Darauf folgten E-Bikesharing (37,0 %), E-Carsharing (33,6 %), konventionelles Carsharing (29,1 %) und E-Scootersharing (24,8 %).
Wie wird der Aufbau von Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck geplant und umgesetzt?
Das Vorhaben, Mobilitätsstationen im Landkreis Fürstenfeldbruck aufzubauen, geht auf einen Kreistagsbeschluss von Juli 2017 zurück. Inhaltlich gründet dieser Beschluss auf dem Interesse an einem kreisweit koordinierten Vorgehen zur Einrichtung eines Stationsnetzes, das eine sinnvolle Verknüpfung zu den Nachbarlandkreisen und zur Stadt München aufweist und sich in den Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) einfügt. Gleichzeitig wurde als Ziel formuliert, Insellösungen zu verhindern. Solche Vorgehensweisen in einzelnen Kommunen können ein nutzerfreundliches, zukunftsfähiges Gesamtsystem behindern. Sie treten teils in Konkurrenz zu bestehenden Strukturen im ÖPNV.
Koordiniertes Vorgehen im Landkreis Fürstenfeldbruck
Entsprechend dieser Maßgaben wurde für das Projekt im Oktober 2018 eine Koordinationsstelle im Landratsamt Fürstenfeldbruck geschaffen. Die Federführung, einschließlich anfallender Planungs-, Öffentlichkeitsarbeits- und Evaluationsarbeiten sowie Vergabeverfahren und die Beantragung von Fördermitteln obliegt der Kreisbehörde. Entscheidungen über die Teilnahme und letztendliche Umsetzung sowie die Finanzierung der Infrastruktur und die Bereitstellung von notwendigen Grundstücken liegen im Zuständigkeitsbereich der Städte und Gemeinden.
Nachdem der Stand der Planungen zu öffentlicher und geteilter Mobilität in den Landkreiskommunen und Nachbargebietskörperschaften ermittelt wurde, fand im Dezember 2018 ein Auftakttreffen von Vertretern des Landratsamtes und der Städte und Gemeinden statt.
Auf Basis der dabei vereinbarten Eckpunkte, von Grundstücksbegehungen mit allen Beteiligten und abgestimmt mit den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Nahverkehrsplans und der Regionalkonferenz 2019 erarbeitete die Koordinationsstelle im Landratsamt ein Ausstattungs- und Standortkonzept für Mobilitätsstationen.
Einheitliches, modular abgestuftes Stationskonzept
Das Landkreiskonzept sieht ein einheitliches, je nach Standort modular abgestuftes Mobilitätsstationsnetz vor, das sich in folgende Planungskategorien untergliedert:
- Mobilitätsstation L
Liegt an bestehenden Haltestellen von S-Bahn, Regionalbahn und / oder Bus und RufTaxi und verknüpft diese Angebote mit Car- und Bikesharing sowie Infrastruktur für Privat-(Lasten-)Fahrräder.
- Mobilitätsstation S
Liegt an bestehenden Haltestellen von S-Bahn, Regionalbahn und / oder Bus und RufTaxi und verknüpft diese Angebote mit Bikesharing und Infrastruktur für Privat-(Lasten-)Fahrräder.
- Radstation
Besteht nur an einzelnen Standorten, an denen die Einrichtung einer ÖPNV-Haltestelle nicht möglich ist, aufgrund der Lage aber eine Zubringer-Station zum ÖPNV per Bikesharing sinnvoll ist. Ergänzend zum Leihrad existiert Infrastruktur für Privat-(Lasten-)Fahrräder.
Für Stationen der Kategorien L und S mit dichter Wohnbebauung im fußläufigen Einzugsbereich ist zusätzlich die Einrichtung eines innovativen E-Lastenradsharing-Angebotes vorgesehen.
Das Bikesharing-System soll einheitlich und stationsbasiert betrieben werden. Das heißt, dass darin beinhaltete Leihräder beliebig an einer Station entliehen und an einer anderen wieder zurückgegeben werden können. Bei Car- und E-Lastenradsharing erfolgen Buchungen hingegen stationsbasiert. Das bedeutet, dass Fahrzeuge in diesen Systemen immer an ein- und derselben Station entliehen und wieder zurückgegeben werden.
Die bei allen Stationstypen eingeplante Infrastruktur für eigene Fahrräder und Lastenräder umfasst je nach örtlichen Anforderungen und Möglichkeiten:
- Abstellanlagen entsprechend der Empfehlungen von ADFC und FGSV, z. T. mit Überdachung,
- Abschließbare Fahrradboxen,
- Gepäckfächer,
- Luft- und Reparaturstationen oder,
- E-Lademöglichkeiten.
Je nach Station kann zusätzlich die Ausrüstung mit dynamischem Fahrgastinformationssystem erfolgen. Mittel- bis langfristig könnten an einzelnen Standorten abschließbare Fächer zur Anlieferung von Bestellungen hinzukommen.
Die Wiedererkennbarkeit innerhalb des Stationsnetzes und die Orientierung für Passantinnen und Passanten sowie Nutzerinnen und Nutzer vor Ort gewährleistet an jeder Station eine einheitliche Informationsstele.
Ganzheitliches, regional eingebettetes System
Im Sinne eines über die Grenzen des Landkreises hinweg kompatiblen Systems mit hohem Bekanntheits- und Wiederkennungsgrad, wird auf Grundlage der beispielhaften Initiative des Landkreises Fürstenfeldbruck ein für den gesamten MVV-Verbundraum gültiges Gestaltungskonzept für Mobilitätsstationen insgesamt und Informationsstelen im Besonderen entwickelt.
Das Designkonzept ist eingebettet in ein ganzheitliches Projekt zur zunehmenden Integration und Vernetzung der verschiedenen umweltverträglichen Verkehrsarten in den MVV und dessen Weiterentwicklung zu einem vollumfänglichen Mobilitätsverbund.
Die im Landkreis geplanten Mobilitätsstationsangebote sollen bestmöglich, von der Auskunft über die Buchung bis hin zur Abrechnung, über die analogen und digitalen Kanäle des MVV abgebildet werden. Darüber hinaus wird auf die Kompatibilität mit dem bayernweiten ÖPNV-Informationssystem DEFAS geachtet.
Großer Zuspruch für das gemeinsame Projekt auf kommunaler Ebene
Die politische Entscheidung zur Beteiligung an dem Vorhaben trägt das jeweilige kommunale Gremium. An der letztendlichen Projektumsetzung nehmen die Städte Fürstenfeldbruck, Germering, Olching und Puchheim sowie die Gemeinden Grafrath, Gröbenzell, Landsberied, Maisach, Mammendorf und Schöngeising teil.
Zusammen sehen die zehn beteiligten Kommunen und der Landkreis Fürstenfeldbruck die Einrichtung eines Netzes aus 63 Mobilitätsstationen sowie vier ergänzenden Radstationen vor. Die Eröffnung der ersten Stationen ist derzeit für Sommer 2023 vorgesehen.