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Hoher Prüfungsaufwand im Vorbescheidsverfahren

Windkraftanlage auf Hügel

Die Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Fürstenfeldbruck hat Ende April einen Antrag auf Vorbescheid zur Klärung einzelner Genehmigungsvoraussetzungen für die Errichtung einer 175 Meter hohen Windkraftanlage auf der Gemarkung Aufkirchen in der Gemeinde Egenhofen genehmigt. Der Bescheid erlaubt nicht den Bau der Anlage, bestätigt aber insbesondere, dass das Vorhaben im Außenbereich in Bezug auf die konkrete Fragestellung im Antrag privilegiert ist und Belange der zivilen und militärischen Luftfahrt nicht entgegenstehen. Der Vorhabenträger erhält so Planungssicherheit. Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen werden im Hauptgenehmigungsverfahren derzeit noch eingehend geprüft.

Rechtlich komplexe Vorgaben erschweren Vorhabenträgern wie auch Behörden jedoch weiterhin den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien.

Landrat Thomas Karmasin drückt es so aus: „Die Vorgabe, dass Naturschutz-  oder Denkmalthemen von der Behörde überschlägig beurteilt werden müssen, obwohl der Antragsteller im Vorbescheid nur wissen möchte, ob er eine Windkraftanlage an einer bestimmten Stelle baurechtlich errichten darf, führt zu längeren Vorbescheidsverfahren und doppeltem Prüfungsaufwand. Hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf.“ Allein behördliche Entscheidungsfristen zu verkürzen ohne gleichzeitig ausreichend Personal zur Verfügung zu stellen und entsprechend zu schulen, trage im Übrigen auch nicht zu einem Windkraft-Turbo bei, meint Karmasin weiter.

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