Landratsamt Fürstenfeldbruck
Räumliche Planung und Entwicklung
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Überörtliche Planung

Landesplanung

Das Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StmWi) ist als oberste Landesplanungsbehörde für das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) zuständig.

Das LEP Bayern ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen als Ziele oder Grundsätze getroffen.

  • Ziele sind von allen öffentlichen Stellen zu beachten und begründen für die Bauleitplanung eine Anpassungspflicht.
  • Grundsätze sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen.

 

Weitere Informationen zur Landesentwicklung in Bayern erhalten Sie auf der Internetseite des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.

 

Das Referat für räumliche Planung und Entwicklung hat dabei folgende Aufgabe:

  • Dem  Landratsamt wird als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, sich bei Fortschreibung bzw. Änderung des Landesentwicklungsprogramms zu äußern. In dem zugehörigen Beteiligungsverfahren beteiligen wir federführend weitere Fachstellen im Landratsamt und koordinieren die Stellungnahmen vor Weiterleitung an die oberste Landesplanungsbehörde.

 

Regionalplan

Die Zielvorstellungen des Landesentwicklungsprogramms werden auf regionaler Ebene durch den Regionalplan weiter konkretisiert. In Bayern sind für die Regionalplanung die 18 Regionalen Planungsverbände (RPV) zuständig, in denen sich die jeweiligen Landkreise, Gemeinden und kreisfreien Städte zusammengeschlossen haben.

Der Landkreis Fürstenfeldbruck und seine Kommunen sind zusammen mit weiteren Landkreisen, Gemeinden und kreisfreien Städten der Region 14 in dem Regionalen Planungsverband München (RPV) vertreten.

Aufgabe des RPV ist insbesondere die Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans.

Weitere Informationen zur Regionalplanung der Planungsregion erhalten Sie auf der Internetseite des Regionalen Planungsverbands München.

 

Das Referat für räumliche Planung und Entwicklung hat dabei folgende Aufgabe:

  • Dem Landratsamt wird als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit gegeben, sich bei Fortschreibung bzw. Änderung des Regionalplanes zu äußern. In dem zugehörigen Beteiligungsverfahren haben wir innerhalb des Landratsamtes die Federführung. Wir beteiligen weitere Fachstellen im Landratsamt und koordinieren die Stellungnahmen vor Weiterleitung an den RPV.
  • Darüber hinaus nimmt der Landkreis auch an den regelmäßigen Sitzungsterminen des Regionalen Planungsverbandes München teil. Das Referat für räumliche Planung und Entwicklung bereitet die Tagesordnung des RPV auch unter Einbindung weiterer Fachstellen inhaltlich für den teilnehmen Landrat bzw. dessen Stellvertretung auf.

 

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