Landratsamt Fürstenfeldbruck
Asylbewerberunterbringung
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Immobilien- und Grundstücksakquise

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck sucht für die Unterbringung von Asylbewerbern grundsätzlich jegliche Immobilien und Grundstücke, von Wohnungen, Häusern, leerstehenden Hotels und Pensionen über Arbeiterwohnheimen bis hin zu leerstehenden Gewerbeimmobilien wie z. Bsp. Büroflächen. Die Immobilien sollten drei wesentliche Kriterien erfüllen:

  • Wirtschaftlichkeit: Die in Frage kommenden Immobilien werden vom Landratsamt Fürstenfeldbruck zu den ortsüblichen Preisen (ortsübliche Vergleichsmieten) angemietet. Die Mietvertragslaufzeit richtet sich nach Verfügbarkeit der Immobilie, Zahl der unterzubringenden Asylbewerber, Bau- und Renovierungskosten.
  • Lage: Nach Möglichkeit sollten mit vertretbarem Aufwand Versorgungs- und Einkaufsmöglichkeiten erreichbar sein sowie eine ÖPNV-Anbindung.
  • Baurecht: Das Landratsamt Fürstenfeldbruck kann zudem nur Immobilien anmieten, die dem geltenden Baurecht entsprechen bzw. bei denen eine etwaige Nutzungsänderung befristet baugenehmigungsfähig wäre. Der Bauantrag ist vom Eigentümer selbst zu stellen.

Daneben suchen wir auch passende Grundstücke für die Errichtung von Unterkünften in Modulbauweise sowie die Errichtung von Containeranlagen.

Die wesentlichen Kriterien geeigneter Grundstücke zur Errichtung von Unterkünften in Modulbauweise sowie die Errichtung von Containeranlagen sind

  • Wirtschaftlichkeit: Die in Frage kommenden Grundstücke werden vom Landratsamt Fürstenfeldbruck zu den ortsüblichen Preisen gepachtet. Die Pachtvertragslaufzeit richtet sich nach der Verfügbarkeit des Grundstückes, die Zahl der unterzubringenden Asylbewerber sowie den Baukosten. Das Grundstück sollte mindestens eine Größe von 1.200 m2 und eine Mindestbreite von 30 Metern haben. Die Form sollte dabei möglichst rechteckig sein.
  • Lage: Das Grundstück muss an der Straße liegen. Alle Anschlußleitungen für Strom, Wasser, Abwasser und Löschwasser sowie für Telekommunikation sollen in der Nähe vorhanden sein.
  • Baurecht: Das Grundstück muss nach den baurechtlichen Bestimmungen bebaubar sein (§§ 30 bis 35 und 246 Abs. 8-14 BauGB). Grundstücke, die sich im Außenbereich befinden und nicht an zusammenhängend bebauten Bereichen (Innen- oder Bebauungsplanbereich) angrenzen, können nicht bebaut werden. Das Grundstück darf keine Schadstoffbelastungen aufweisen, ansonsten muss der Grundstückseigentümer auf seine Kosten einen Bodenaustausch vornehmen. Des Weiteren dürfen die Belange des Naturschutzes nicht beeinträchtigt werden.

Bitte füllen Sie hierzu vorab unser Formular "Immobilienauskunft" bzw. "Grundstücksauskunft" vollständig aus und reichen Sie dieses mit weiteren Unterlagen, wie z. B. Lageplan, Grundrisspläne, Flächenaufstellung und Ihren Vorstellungen von Miet- oder Pachtzins und Betriebskosten bei unseren zuständigen Sachbearbeitern ein.
Sollte Ihr Angebot für unsere Zwecke in Frage kommen, werden sich die Sachbearbeiter des Landratsamtes mit Ihnen in Verbindung setzen. Bei einer Besichtigung vor Ort werden dann der Zustand der Immobilie bzw. des Grundstücks ermittelt und alle relevanten Daten erhoben, die für die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit und die Kostenübernahme durch die Regierung von Oberbayern notwendig sind. Für alle Immobilien bzw. Grundstücke tritt der Freistaat Bayern, vertreten durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck, als Mieter oder Pächter auf.

Bitte achten Sie darauf, dass alle Preis- und Kostenangaben inkl. Steuern (brutto) angegeben sind.

Das Landratsamt Fürstenfeldbruck weist darauf hin, dass keine Maklerprovision und Kaution sowie keine Umbau- und Planungskosten übernommen werden. Des Weiteren behält sich das Landratsamt Fürstenfeldbruck das Recht vor, den Bedarf andernorts oder anderweitig zu decken und auch nicht form- und fristgerechte Angebote zu berücksichtigen. Eine Anmietverpflichtung des Landratsamtes Fürstenfeldbruck für die Objeke, die mit ausgefüllter Immobilienauskunft angeboten werden, besteht nicht. Sämtliche Daten werden vertraulich behandelt.

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