Landratsamt Fürstenfeldbruck
Brandschutzdienststelle
  • Bürgerservice08141-519 999

Brandmeldeanlagen

Anschlussbedingungen:
Die Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen befinden sich aktuell in der Neufassung.

Die vorhandenen TAB behalten zum Teil Ihre Gültigkeit mit folgenden Ausnahmen:
•    Sämtliche Abstimmungen sind mit der Brandschutzdienststelle zu führen.
      Die Brandschutzdienststelle ist Ansprechpartner für alle Themen.
      (nicht die Kreisbrandinspektion oder eine örtliche Feuerwehr)

•    Die Zeitangaben in den bisherigen TAB verlieren komplett ihre Gültigkeit

•    Punkt 1   Konzessionär entfällt (siehe unten)

•    Punkt 2   Allgemeine Betriebsbedingungen
      o    Im Zuge der Ausführungsplanung mit der Brandschutzdienststelle werden die
            relevanten Vorgaben besprochen
      o    Änderungen und Erweiterungen bestehender BMA sind mit der
            Brandschutzdienststelle abzustimmen

•    Punkt 6
     o    Die für die Feuerwehr relevanten Sachen der Erstanlaufstelle sind als eine
           bauliche Einheit (FIZ) zusammenzufassen:

           - FBF nach DIN 14661   Feuerwehr-Bedienfeld                       

           - FAT nach DIN 14662   Feuerwehr-Anzeigetableau                

           - FGB nach DIN 14663  Feuerwehr-Gebäudefunkbedienfeld (soweit vorhanden)

           - FES nach DIN 14664   Feuerwehr-Einsprechstelle (soweit vorhanden)

           - Laufkarten (LK)

           - Meldergruppenübersicht (MGÜ)

           - Liste mit Ansprechpartnern


•    Punkt 8  FAT-Texte
     Angaben der zweiten Zeile des FAT
         1.    Geschoss  (individuelle Angabe, wenn Meldergruppe über mehrere
                Geschosse (i.d.R. Treppenhäuser) geht
         2.    Nutzung  (individuelle Angabe, wenn unterschiedliche Nutzungsarten in
                einer Meldergruppe zusammengefasst werden. Die Angabe der Nutzung
                soll selbsterklärend sein)
         3.    Angabe, wenn Melder verdeckt eingebaut ist  (soweit zutreffend)
                ZD       Zwischendecke
                DB      Doppelboden
                LK       Lüftungskanal
     Reihenfolge der Angaben ist einzuhalten.

•    Punkt 10.2 & 10.4   Zusammenschaltung von Meldern
     Das Zusammenfassen von Meldern zu Meldergruppen ist mit der
     Brandschutzdienststelle abzustimmen.

•    Punkt 10.3.2
      Die Lagerorte von Hilfsmitteln für verdeckt eingebaute Melder sind mit der
      Brandschutzdienststelle abzustimmen.

•    Punkt 12   BRANDMELDER-TABLEAU FÜR DOPPELBÖDEN/ ZWISCHENDECKEN
     ⇒ entfällt, soweit über Einzelmelderkennung und die Laufkarte der Standort des
          ausgelösten Melders einfach gefunden werden kann.
     ⇒ Die Brandschutzdienststelle behält sich vor, im Einzelfall
          Melderparallelanzeigen zu fordern.

•    Punkt 13   FSD
         - Die Anzahl der notwendigen Schlüsselsätze ist im Zuge der
            Ausführungsplanung mit der Brandschutzdienststelle abzustimmen.
         - Sollten drei Schließelemente nicht ausreichen, alle überwachten Bereiche
            gewaltfrei zu erreichen, ist eine Sonder-FSD vorzusehen.
            Details hierzu sind mit der Brandschutzdienststelle im Zuge der
            Ausführungsplanung abzustimmen.
         - Schlüssel sind nicht mit einem verschweißten Schlüsselring miteinander zu
            verbinden.
            Durch die Errichterfirma ist eine Schlüssel-Plombe je Schlüsselsatz für die
            Abnahme vorzuhalten.

•    Punkt 15
     Sollte ein Wartungsvertrag gekündigt werden, ist dies durch die Wartungsfirma
     der Brandschutzdienststelle schriftlich anzuzeigen.

•    Punkt 17.2
     ⇒ entfällt komplett.

•    Laufkarten:
     - Bei Meldergruppen die über mehrere Geschosse gehen, sind alle Geschosse mit
        Meldern auf der Rückseite darzustellen.

•    Folgende Seiten entfallen komplett:
        - Seite 19 und 20
        - Seite 21 (siehe unten)


Schließung:
Benötigte Feuerwehr-Schließung ist formlos bei der Brandschutzdienststelle per Mail zu beantragen.
Hierbei ist die benötigte Anzahl und Art der Schließung mitzuteilen.
Die Beantragung ist erst möglich, wenn die Ausführungsplanung mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt wurde.


Konzessionär:
Siemens AG
RC-DE SI RDE SUED MCH S-FSS 1
Otto-Hahn-Ring 6
81739 München
konzmuenchen.bt.de@siemens.com
Mit diesem sind auch mögliche Übertragungswege zu klären.


Abnahmetermin:
Zur Vereinbarung eines Abnahme- und Aufschalttermins einer Brandmeldeanlage (BMA) sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
   •    Ausführungsplanung BMA muss mit der Brandschutzdienststelle abgestimmt
         sein
   •    Schließung muss beantragt, bestellt und geliefert sein
   •    Übertragungseinheit (ÜE) muss betriebsbereit durch den Konzessionär
         gemeldet sein
   •    Sämtliche Unterlagen müssen mängelfrei im PDF-Format vorliegen:
         o    Meldergruppenübersicht
         o    FAT-Texte
         o    Laufkarten (eine fortlaufende und durchsuchbare Datei)
         o    Errichterbestätigung
         o    Inbetriebsetzungsprotokoll
         o    Wartungsvertrag
         o    Bestätigung über Störungs- und Sabotageweiterleitung
         o    Prüfbericht Sachverständiger für sicherheitstechnische Anlagen (BMA und
                soweit vorhanden Löschanlagen)
         o    Liste mit Ansprechpartnern für Feuerwehr
   •    Durch den Betreiber ist das Vorliegen der Objektschließung schriftlich zu
         bestätigen. (Schlüssel + Profilhalbzylinder in entsprechender Anzahl für FSD)
   •    Die bauliche Anlage muss fertig gestellt sein (keine Baustelle!)

Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Termin durch die Errichterfirma BMA angefragt und vereinbart werden.

Zur Abnahme und Aufschaltung müssen anwesend sein:
   •    Errichterfirma BMA
   •    Errichterfirma Löschanlage (soweit vorhanden)
   •    Betreiber (unterschriftsberechtigt)
   •    Konzessionär (wird ausschließlich durch die Brandschutzdienststelle
         eingeladen)

 

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