Landratsamt Fürstenfeldbruck
Jugend
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Jugendschutz

Der Jugendschutz soll es Kindern und Jugendlichen möglich machen, in einem geschützten Rahmen altersangemessene Erfahrungen zu sammeln und unbeschadet Lebenskompetenzen zu erwerben. Der Jugendschutz hat es sich zur Aufgabe gemacht, zeitnah und angemessen auf negative Einflüsse zu reagieren und zu versuchen, konkrete Gefährdungen abzuwehren bzw. zu minimieren.

Wir sind Ansprechpartner für Eltern, Erziehungsberechtigte, Familien, Kinder und Jugendlichen, Fachkräfte, Einrichtungen, Gewerbetreibende sowie Veranstalter. Wir beraten zum Jugendschutzgesetz (JuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und unterstützen bei der Suche und beim Durchführen von Präventionsprojekten.

Grundsätzlich dürfen Kinder nicht arbeiten bzw. beschäftigt werden. Wir können aber Ausnahmegenehmigungen gem. § 6 JArbSchG erteilen für:

  • Theater-, Musik- und andere Aufführungen
  • Werbeveranstaltungen
  • Aufnahmen im Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen), auf Ton- und Bildträger und bei Film- und Fotoaufnahmen

In den Downloads finden Sie das Formblatt ‚Stellungnahmen Jugendarbeitsschutz‘ für das Ausnahmegenehmigungsverfahren. Es beinhaltet die Einverständniserklärungen der Personensorgeberechtigten, ärztliche Bescheinigung, Unbedenklichkeitserklärung der Schule, Stellungnahme des Jugendamtes sowie die Einwilligungserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der persönlichen Daten. Voraussetzung für die Prüfung und eine positive Stellungnahme durch das Jugendamt ist ein vollständig ausgefüllter Antrag. Je nach Art der Mitwirkung können Text-, Drehbücher, Dreh-, Spiel-, Dispositions-, Auftrittspläne, Fotokataloge, Storyboard oder ähnliches erforderlich sein.  

Der Antrag muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Sollte die Erziehungsberechtigung nur bei einem Elternteil liegen, ist die eidesstattliche Erklärung auf dem Antragsformular zu unterzeichnen und eine Bestätigung über das alleinige Sorgerecht beizulegen.

Übermitteln Sie uns die Unterlagen gerne per E-Mail oder per Fax. Wir entscheiden über den Einsatz. Wir senden Ihnen auch kostenlos das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) in gewünschter Stückzahl zu. Weitere Informationen bezüglich Jugendarbeitsschutz finden Sie hier

Feiern, Feste und Partys gehören zum Leben in Stadt und Land dazu. Jugendliche sollen friedlich und sicher miteinander feiern können. Deswegen liegt uns der Jugendschutz im Landkreis Fürstenfeldbruck besonders am Herzen. Seit 2012 gibt es deshalb eine Festveranstaltungsvereinbarung  im Landkreis Fürstenfeldbruck. Diese Festveranstaltungsvereinbarung muss bei jeder öffentlichen Veranstaltung eingehalten werden.
Wir senden Ihnen kostenlos die Vereinbarung und das Jugendschutzgesetz zum Aushängen zu.

Verschiedene Programme informieren Jugendliche über die Gefahren von Suchtmitteln und Medien. Wir bieten eigene Aktionen an und vermitteln an Spezialstellen. Wir informieren Sie über

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